Zulassung zum Straßenverkehr - Beleuchtungseinrichtungen für LKW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

253 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

253 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die StVZO hinsichtlich der Beleuchtungseinrichtung für LKW überarbeitet wird.

Begründung

Die StVZo in der zur Zeit gültigen Fassung ist nicht mehr zeitgemäß. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von neuer Technik, wie z.b. LED, die kaum oder gar keine Berücksichtigung findet. Weiterhin ist die zulässige Anzahl von Beleuchtung zu überarbeiten. In anderen Ländern gibt es keine Probleme, wenn zusätzliche Beleuchtung montiert wurde. Es ist klar, das gewisse Regeln eingehalten werden. Weiß = Vorne, Rot = Hinten, Gelb/Orange = Zur Seite. Die derzeitige Fassung der StVZo lässt zuviel Spielraum für die Behörden und/oder Gutachter von TÜV, DEKRA etc. und führt somit zu einer Verfolgung von LKW's und deren Fahrer / Besitzer. Eine grundlegende Überarbeitung ist dringend notwendig. Bei der ganzen Verfolgung von "Lichttätern" wird vergessen, dass die Fahrer Ihr Arbeitsgerät hegen und pflegen. Der zusätzliche Anbau von Beleuchtung dient außerdem der Sicherheit, ganz nach dem Motto " Sicht durch Licht "

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.11.2012
Sammlung endet: 25.12.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9210-044174Zulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
    Stadtentwicklung – als Material zu überweisen.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Überarbeitung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
    hinsichtlich der Beleuchtungseinrichtung für Lastkraftwagen begehrt.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in ihrer derzeit geltenden Fassung
    nicht mehr zeitgemäß sei und den Behörden bzw. Gutachtern zu viel Spielraum
    einräume. Der zusätzliche Anbau von Beleuchtungseinrichtungen an Lastkraftwagen
    diene der Sicherheit und dürfe nicht geahndet werden. Dementsprechend müsse der
    jetzige Stand der Technik einbezogen und die gestattete Anzahl an Leuchten in der
    StVZO überarbeitet werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Verbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 253 Mitzeichnungen und 18 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Zunächst macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass lichttechnische
    Einrichtungen an Kraftfahrzeugen bauartgenehmigt und funktionsfähig sein müssen.
    Änderungen an Beleuchtungseinrichtungen müssen den straßenverkehrsrechtlichen

    Bestimmungen entsprechen und dürfen nicht zu einer Gefährdung im
    Straßenverkehr führen. Leuchten, die unzulässig oder falsch angebracht sind,
    können vor allem bei Dunkelheit durch Hervorrufen von Fehleinschätzungen ein
    Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Demzufolge können die nach
    Landesrecht zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden in einem solchen Fall
    Verwarn- bzw. Bußgelder verhängen. Da die Durchführung der
    straßenverkehrsrechtlichen Regelungen jedoch in die Zuständigkeit der einzelnen
    Bundesländer fällt, können der Deutsche Bundestag und sein Petitionsausschuss
    hierauf keinen Einfluss nehmen.
    In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss zudem darauf hin, dass sich auch
    der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss mit dem Thema der unzulässigen
    Beleuchtung an Kraftfahrzeugen befasst und entschieden hat, dass lichttechnische
    Einrichtungen, die unzulässig, falsch oder in nicht zulässiger Anzahl am Fahrzeug
    verbaut wurden, künftig im Rahmen der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel
    zu bewerten sind. Eine Prüfplakette darf dann nicht erteilt werden. Beim zusätzlichen
    Anbau lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen muss sowohl den
    fahrzeugtechnischen Bestimmungen der StVZO (§§ 49a – 54 und 60 StVZO) als
    auch den harmonisierten Vorschriften der Europäischen Union sowie den
    Regelungen der UN-ECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten
    Nationen) entsprochen werden.
    Der Petitionsausschuss weist außerdem darauf hin, dass es sich bei der StVZO um
    eine Rechtsverordnung im Sinne des Artikels 80 Grundgesetz (GG) handelt, die bzw.
    deren Änderungen und Anpassungen folglich nicht vom Deutschen Bundestag,
    sondern von der Bundesregierung beschlossen werden. Der Bundesrat hat bereits in
    seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 nach Artikel 80 Abs. 2 GG einem
    Neuerlass der StVZO zugestimmt (vgl. Bundesrats-Drucksache 861/11). Mit diesem
    Beschluss wird die Bundesregierung gebeten, eine Reform der StVZO auszuarbeiten
    und sie an den geänderten EU-Rechtsrahmen bis 2014 anzupassen. Die
    Bundesregierung beabsichtigt hierbei vor allem bei den lichttechnischen Vorschriften,
    einen engen Bezug zu den entsprechenden UN ECE-Regelungen herzustellen.
    Der Ausschuss begrüßt die geplante Aktualisierung, Systematisierung und
    Anpassung der StVZO an die EU-rechtlichen Vorschiften bis 2014. So kann sowohl
    dem jetzigen Stand der Technik hinsichtlich fahrzeugtechnischer Einrichtungen als
    auch dem Ziel der Schaffung einheitlicher Verkehrsvorschriften Rechnung getragen
    werden. Mithin können die Rechtssicherheit erhöht und einheitliche Standards

    sichergestellt werden, indem Führer von Kraftfahrzeugen in den EU-Mitgliedstaaten
    auf gleiche Vorgaben treffen. Hinsichtlich des zusätzlichen Anbaus lichttechnischer
    Einrichtungen an Lastkraftwagen ist es nach Auffassung des Petitionsausschusses
    jedoch von großer Bedeutung, dass die Sicherheit im Straßenverkehr sichergestellt
    wird. Die Verwendung zusätzlicher Leuchten darf nur dann gestattet werden, wenn
    sie die Verkehrssicherheit fördern und keine Risiken für andere Verkehrsteilnehmer
    bergen.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, die Petition
    der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
    Stadtentwicklung – als Material zu überweisen, damit sie in die die geplante
    Neufassung der StVZO bis 2014 einbezogen wird. Der Ausschuss verbindet dies mit
    der Bitte, ihn schriftlich bis Ende 2013 über die weitere Sachbehandlung zu
    unterrichten.Begründung (pdf)

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243 Unterschriften
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