Zulassung zum Straßenverkehr - Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen durch Kfz-Meisterbetriebe

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Deutschen Bundestag
151 Støttende 151 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

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  1. Startet 2012
  2. Innsamling ferdig
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  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... ...daß die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen nach §29 StVZO auch in die Hände von anerkannten KFZ-Meisterbetrieben gelegt wird.

Grunnen til

Im Zuge der 47. Novelle der StVZO wird der Ermessensspielraum der den Prüforganisationen angegliederten Prüfer stark beschnitten. Es ist folglich auch kein besonderes Ingenieurswissen notwendig, um einen Mangel eindeutig zu klassifizieren. Der anerkannte Meisterbetrieb des KFZ-Handwerks ist also de facto in der Lage, die Untersuchung nach den selben Standards durchzuführen, die ab 1.7. 2012 für die Prüforganisationen gelten. Ein gelungenes Beispiel hierfür ist die Abgasuntersuchung nach §47 StVZO, die nach standardisierten Verfahren seit vielen Jahren auch von anerkannten Meisterbetrieben durchgeführt werden darf und wird. Es eröffnen sich hierdurch auch Vorteile sowohl für den Autofahrer, der evtl. vorhandene Mängel ohne zusätzliche Wege beseitigen lassen kann, als auch für das KFZ-Handwerk, dem neben zusätzlichen Einnahmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auch eine weitere Dienstleistung am Kunden ermöglicht wird.

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nyheter

  • Pet 1-17-12-9210-039485Zulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung - dem Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
    Stadtentwicklung - als Material zu überweisen und
    b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen nach
    § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch anerkannte
    Kraftfahrzeugwerkstätten durchführen zu lassen.
    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass im Zuge der 47. Novelle der
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) der Ermessensspielraum der den
    Prüforganisationen angegliederten Kraftfahrzeug-Prüfer seit dem 1. Juli 2012 stark
    beschnitten... lengre

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