Zulassung zum Straßenverkehr - Keine Verkürzung der TÜV-Pflicht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.704 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1.704 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Intervalle der TÜV-Inspektionen bei PKWs nicht verkürzt werden, unabhängig davon, was die EU-Kommission beschließt.

Begründung

"Die EU-Kommission wolle Anfang Juli eine Verordnung vorlegen, die für Autos eine jährliche TÜV-Untersuchung vorschreibe, wenn sie sieben Jahre oder älter sind. Bislang war eine solche Untersuchung nur alle zwei Jahre fällig. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Neuregelung sei noch ungewiss. Die EU strebt dem Bericht zufolge an, bis 2015 die Prüfpraxis in ihren Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen." Der deutsche TÜV und seine qualitativ hochwertigen Inspektionen sind weltbekannt, deswegen ist es nicht nötig, die Prüfintervalle zu verkürzen. "Der ADAC hält kürzere Prüfintervalle für ältere Autos für überflüssig. Es gebe keine Untersuchung, die eindeutig beweise, dass ein höheres Fahrzeugalter auch ein höheres Unfallrisiko bedeute." Dadurch ist Mehrwert für die Bundesbürger durch die Verkürzung der Prüfintervalle nicht erkennbar. Es entstehen sogar horrende Kosten, die vor allem Einkommmenschwache Bundesbürger treffen, weil diese sich keinen neueren Autos leisten können. "Das Durchschnittsalter eines deutschen Pkw beträgt laut Focus 8,5 Jahre. Der Automobilclub ADAC rechne mit Mehrkosten von insgesamt weit über einer Milliarde Euro, die pro Jahr auf deutsche Fahrzeughalter zukommen könnten. Betroffen wären vor allem sozial schwache Bevölkerungsgruppen, da diese in der Regel ältere Autos besäßen" Wenn die EU-Kommission schon die Inspektionen vereinheitlichen will, dann kann sie die deutschen Regelungen übernehmen und die Prüfung alle zwei Jahre durchführen. Es ist nicht erkennbar, warum man in Deutschland den Prüfintervall auf ein Jahr verkürzen will, besonders, wenn man bedenkt, dass der TÜV am gründlichsten Inspektionen durchführt. Ein Inkrafttreten dieser Regelung würde unterstellen, dass der TÜV in der Vergangenheit nicht gründlich genug die PKWs geprüft hat. Die vergangenen Jahrzehnte haben aber gezeigt, dass die TÜV-Inspektionen ausreichend sind und die momentanten Regelungen die Verkehrsicherheit garantieren.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.06.2012
Sammlung endet: 02.08.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9210-038683Zulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Mit der Petition werden Pläne der EU-Kommission beanstandet, die eine jährliche
    Hauptuntersuchung für ältere Autos vorsehen.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 1.704 Mitzeichnungen und
    76 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
    nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die EU-
    Kommission anhand einer neuen Verordnung vorschreiben wolle, dass
    Personenkraftwagen (Pkw), die sieben Jahre alt oder älter seien, jährlich einer TÜV-
    Untersuchung unterzogen werden müssten. Bislang sei eine solche Untersuchung
    nur alle zwei Jahre erforderlich. Die EU wolle diese Prüfpraxis bis 2015 in ihren
    Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Da der deutsche TÜV für seine qualitativ
    hochwertigen Inspektionen weltbekannt sei, sei es nicht nötig, die Prüfintervalle zu
    verkürzen. Keine Untersuchung belege, dass ältere Pkw ein höheres Unfallrisiko
    bergen würden. Daher sei kein Vorteil dieser geplanten Neuregelung erkennbar; im
    Gegenteil entstünden gerade einkommensschwachen Bürgern hierdurch „horrende“
    Mehrkosten.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

    unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Ausschuss stellt fest, dass der Vorschlag der EU-Kommission, nach dem für
    bestimmte Fahrzeuge ab dem siebten Jahr eine jährliche Hauptuntersuchung
    vorgeschrieben werden soll, nicht zwangsläufig zu mehr Sicherheit im
    Straßenverkehr führen wird. Nach damaliger Mitteilung des zuständigen
    Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigte die
    Bundesregierung, diesen Vorschlag abzulehnen und stattdessen der Europäischen
    Kommission die Einführung der bewährten deutschen Prüfpraxis vorzuschlagen.
    Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hält die Einführung einer
    jährlichen Hauptuntersuchung für ältere Pkw im Hinblick auf die damit verbundene
    Bürokratie sowie die Kosten für die Autofahrer für überdenkenswert.
    In der Zwischenzeit hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes sich
    dafür ausgesprochen, für Pkw, die mehr als vier Jahre alt sind, eine Überprüfung alle
    zwei Jahre vorzugeben. Eine jährliche Untersuchung ist danach nicht vorgesehen.
    (Das entsprechende Dokument kann auf der Internetseite des Europäischen
    Parlaments www.europarl.europa.eu/portal/deAusschüsseDokumente
    Allgemeine SuchePE-Nr. 504.196, Änderungsanträge 20 und 21 – S. 15 f.) Das
    Europäische Parlament wird darüber voraussichtlich im Juli 2013 entscheiden.
    Vor dem Hintergrund, dass die Kompetenz für die Umsetzung des Vorschlags der
    EU-Kommission auf europäischer Ebene liegt, empfiehlt der Petitionsausschuss, die
    Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, weil dessen Zuständigkeit berührt
    ist.

    Begründung (PDF)

Angeblich steht die Gesundheit im Fordergrund. Dann müsste auch Feierlichkeiten, Sonntagsfahrer mit Oldtimern, Flugfeste (Pleidelsheim) unterbunden werden. Bewohner sollten eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Fahrverbot am Sonntag und für Motorräder. Die grüne Plakette ist nur ein Alibi um zu zeigen "hier wir machen was"...ja ihr macht was für eure Kasse!

Noch kein CONTRA Argument.

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49 %
243 Unterschriften
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