Zulassung zum Straßenverkehr - Regelmäßige technische Kontrolle für Mofas/Motorroller ohne Kfz.-Kennzeichen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

355 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

355 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...das Mofas und Motorroller mit keinem Nummernschild einer TÜV Kontrolle unterzogen werden .

Begründung

Ich begründe wie folgt : Mofas bzw. Motoroller mit kleinem Kennzeichen die nicht Steurpflichtig sind sollten wegen der Betriebsicherheit einer TÜV Kontrolle unterzogen werden genau wie bei Motorrädern Bremsen , Auspuff , Lichtkontrolle bzw das feststellen von sonstigen Defekten wie Rahembrüchen , an den Bremsen hier u.a. an Bremscheiben falls vorhanden sind. eine Prüfung kann auch eine geeignete anerkannte Werkstatt vornehmen die eine Bescheinigung austsellen und ein entsoprechendes Prüfsiegel am Fahrzeug anbringen darf ähnlich zeitlich begrenzt wie bei einem Auto das soll der Sicherheit derTeilnahme am Straßenverkehr dienen den diese Fahrzeuge mit bis 50 kmh Geschwindigkeit können bei Defekten ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Strassenverkehr darstellen . Es wird in vielen Fällen nicht drdarüber nachgedacht das diese Fahrzeuge zwar langsam sind aber auch mit Mängeln behaftet sein können , es ist daher schon allein im Sinne der Betriebssicherheit und der Rechtlichen Absicherung im Schadensfall bezüglich der Haftpflicht erforderlich hier eine Prüfung vorzunehmen . Ich vertrete dei Auffassung wer mit einem Verbrennungsmotor betrieben aber auch Elektrofahrtzeug was mehr wie 25 kmh läuft am Strassenverkehr teilnimmt sollte dieses auch einer Prüfstelle vorstellen müssen .

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.04.2010
Sammlung endet: 16.06.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Günter Dillikrath

    Zulassung zum Straßenverkehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der öffentlichen Petition wird gefordert, für zulassungsfreie Kraftfahrzeuge mit
    Versicherungskennzeichen, aber ohne amtliches Kennzeichen ebenfalls eine
    regelmäßige technische Überwachung einzuführen.

    Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Petitionsausschuss 355 Mitzeichnungen
    sowie 78 Diskussionsbeiträge vor.

    Zur Begründung des Anliegens wird in der Petition im Wesentlichen ausgeführt, dass
    auch zulassungsfreie Kraftfahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen, wie z. B. Mofas
    und Motorroller, im Sinne der Betriebssicherheit einer regelmäßigen technischen
    Überwachung (u. a. Kontrolle von Bremsen, Auspuff, Licht und Feststellung von
    Defekten) unterzogen werden sollten. Zwar würden diese Fahrzeuge lediglich eine
    maximale Geschwindigkeit
    jedoch werde oftmals
    von 50 km/h erreichen,
    vernachlässigt, dass sie auch mit Mängeln behaftet sein können, die ein erhebliches
    Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr darstellen. Im Sinne der Gewährleistung der
    Verkehrssicherheit sowie der rechtlichen Absicherung im Schadensfall bezüglich der
    Haftpflicht sei es daher erforderlich, eine regelmäßige technische Überwachung in
    bestimmten Zeitintervallen wie bei zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen üblich
    vorzunehmen. Dies solle sowohl
    für mit Verbrennungs- als auch Elektromotor
    betriebene Fahrzeuge gelten, die mindestens eine Geschwindigkeit von 25 km/h
    erreichen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vortrags wird auf die Petition verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung einer zu
    der Eingabe eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau
    und Stadtentwicklung (BMVBS) zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Vorschlag, versicherungskennzeichenpflichtige Kraftfahrzeuge, wie z. B. Mofas
    und Mopeds,
    in die regelmäßige technische Überwachung der Fahrzeuge
    einzubinden, wurde bereits bei der Erarbeitung der 41. Verordnung zur Änderung
    straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 3. März 2006 (BGBl.
    I, Seite 470)
    geprüft.

    Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat hierzu im Auftrag des BMVBS eine Nutzen-
    Kosten-Betrachtung
    (vgl.
    ausgeführt
    u. a.
    dazu
    und
    durchgeführt
    Bundesratsdrucksache 925/05, Seite 68 f.):

    Aufgrund der Ergebnisse aller durchgeführten Nutzen-Kosten-Analysen ist somit
    abschließend festzustellen, dass die Einführung einer technischen Überwachung von
    zulassungsfreien Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen äußerst
    ineffizient
    wäre. Selbst unter Anrechung des gesamten Nutzenpotenzials der Maßnahme, d. h.
    aller Unfälle mit technischen Mängeln bei einer in der Praxis nicht erreichbaren
    Maßnahmenwirksamkeit von 100 vom Hundert, liegt der maximal denkbare Nutzen
    eindeutig unter den Kosten der Maßnahme. Bei Anrechnung realistischer, d. h.
    niedrigerer W irksamkeiten sowie bei Einbeziehung von Zeitkosten würde sich das
    Nutzen-Kosten-Verhältnis noch weiter verschlechtern.

    Von der Einführung einer obligatorischen Überwachung von zulassungsfreien
    Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen kann deshalb nur abgeraten werden.

    Von einer Umsetzung des o. g. Vorschlags wurde daher im Rahmen der Erarbeitung
    der
    41. Verordnung
    zur Änderung
    straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    abgesehen.

    Ergänzend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass zulassungsfreie Fahrzeuge
    nach § 4 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf öffentlichen Straßen nur
    dann in Betrieb gesetzt werden dürfen, wenn sie einem genehmigten Typ
    entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

    Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Petitionsausschuss die
    Forderung nach der Einführung einer
    regelmäßigen technischen Überwachung
    gemäß
    § 29
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
    für
    zulassungsfreie
    Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen im Ergebnis nicht zu unterstützen. Er
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

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49 %
245 Unterschriften
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