Region: Germany

Zulassung zum Straßenverkehr - Weitere Verwendung des vorherigen Kennzeichens bei KfZ-Neuzulassung (ohne Gebührenanfall für ein "Wunschkennzeichen")

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
92 supporters 92 in Germany

The petition is denied.

92 supporters 92 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass bei der Neuzulassung eines Kfz das Kennzeichen des zuvor gehaltenen Kfz weiterhin verwendet werden darf, ohne dass eine Gebühr für ein "Wunschkennzeichen" anfällt; (sofern die Bedingungen für das weitere Verwenden des Kennzeichens erfüllt sind.)

Reason

Das Weiterverwenden des gebrauchten Kennzeichens vermeidet die Neuproduktion eines Kennzeichens und schont so Rohstoffe, spart Energie, vermeidet das Aufkommen von Abfall. Dies sollte gebührenfrei geschehen können.(Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages hat heute über die oben genannte Petition beraten und sich für nicht zuständig erklärt. Zuständig sei der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.)

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News

  • Pet 1-18-12-9210-020457a Zulassung zum Straßenverkehr

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bei der Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges das
    Kennzeichen des zuvor gehaltenen Fahrzeuges gebührenfrei weiterverwendet werden
    kann.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 92 Mitzeichnungen und 2 Diskussionsbeiträge vor. Es
    wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte
    im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen... further

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