92 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass bei der Neuzulassung eines Kfz das Kennzeichen des zuvor gehaltenen Kfz weiterhin verwendet werden darf, ohne dass eine Gebühr für ein "Wunschkennzeichen" anfällt; (sofern die Bedingungen für das weitere Verwenden des Kennzeichens erfüllt sind.)
Begründung
Das Weiterverwenden des gebrauchten Kennzeichens vermeidet die Neuproduktion eines Kennzeichens und schont so Rohstoffe, spart Energie, vermeidet das Aufkommen von Abfall. Dies sollte gebührenfrei geschehen können.(Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages hat heute über die oben genannte Petition beraten und sich für nicht zuständig erklärt. Zuständig sei der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.)
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
10.03.2016
Petition endet:
26.05.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-18-12-9210-020457a Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass bei der Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges das
Kennzeichen des zuvor gehaltenen Fahrzeuges gebührenfrei weiterverwendet werden
kann.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 92 Mitzeichnungen und 2 Diskussionsbeiträge vor. Es
wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte
im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.