Zulassung zum Straßenverkehr - Zusätzliche Anzeige der Geschwindigkeit in Meter/Sekunde

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

67 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

67 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Ich schlage vor, die Tachometer neuer Autos zusätzlich zur gewöhnlichen Eichung in Kilometer pro Stunde mit einer in Meter pro Sekunde geeichten Skala auszustatten.

Begründung

Die Einheit Kilometer pro Stunde ist hinsichtlich der pro Zeiteinheit zurückgelegten Strecke m.E. deutlich weniger greifbar, als Meter pro Sekunde. Wenn ein Autofahrer beispielsweise 100 km/h fährt und zusätzlich die Information erhält, dass dies (ungefähr) 28 Metern pro Sekunde entspricht, so hat er meiner Meinung nach eine deutlich bessere Vorstellung davon, welche Strecke er innerhalb der Reaktionszeit (etwa 1 Sekunde) zurücklegt.Dies würde m.E. die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.05.2013
Sammlung endet: 24.07.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9210-052149

    Zulassung zum Straßenverkehr


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Geschwindigkeitsmesser (Tachometer) in Pkw
    künftig neben der Einheit „km/h“ (Kilometer pro Stunde) auch die „m/s“ (Meter pro
    Sekunde) angeben.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 67 Mitzeichnungen und 33 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die bei
    entsprechender Fahrtgeschwindigkeit zurückgelegte Wegstrecke für den Fahrer
    durch das Anliegen verständlicher dargestellt würde. Reaktionszeiten könnten besser
    abgeschätzt und somit die Verkehrssicherheit erhöht werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die Genehmigungsvorschriften für
    Pkw in der Europäischen Union über die EG-Typengenehmigungsrichtlinie
    2007/46/EG harmonisiert sind, die von allen Mitgliedstaaten verbindlich anzuwenden
    ist. Demnach müssen Geschwindigkeitsmesser für Pkw mit „km/h“-Skalierung
    versehen sein.

    Der Ausschuss betont, dass ihm die Verkehrssicherheit ein Anliegen von großer
    Bedeutung ist. Allerdings ist die Einheit „km/h“ als gängige Maßeinheit der
    Geschwindigkeit für die Fortbewegung auf Land etabliert. Nach Einschätzung des
    Ausschusses liegt sie daher der menschlichen Vorstellungskraft deutlich näher, als
    die entsprechende Einheit „m/s“, die vielmehr in anderen Fachgebieten, so etwa der
    Physik, zur Anwendung kommt.
    Der Petitionsausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und empfiehlt
    daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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