Regione: Germania

Zuzahlungen - Aussetzung sowie Abschaffung der vorgeschriebenen Übermittlung (ab 04/2018) freiwilliger privater Zuzahlungen zu Hilfsmitteln durch Leistungserbringer an die GKV

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
160 Supporto 160 in Germania

La petizione è stata respinta

160 Supporto 160 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die ab April 2018 vorgeschriebene Übermittlung freiwilliger privater Zuzahlungen zu Hilfsmitteln durch die Leistungserbringer an die GKV schnellstmöglich auszusetzen und per Gesetz wieder abzuschaffen.

Motivazioni:

Die Entscheidung, für bestimmte, komfortbringende Ausstattungsmerkmale erstattungsfähiger Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte mit Bluetoothfunktionalität in Wunschfarbe und -größe) zusätzliche Mehrkosten in Kauf zu nehmen und zu leisten, ist reine Privatsache. Wofür eine Person in welcher Höhe ihr Geld ausgibt, muss Privatangelegenheit bleiben und geht niemanden anderen etwas an, auch nicht seine gesetzliche Krankenkasse, die ohnehin lediglich eine Sachleistung erbringt und für Komfortmerkmale nicht aufkommt. Bereits bekannte verfassungsrechtliche Bedenken hierzu wurden noch nicht abschließend und in gebührendem Umfang behandelt Auch sind die Leistungserbringer selbst datenschutzrechtlich und nicht zuletzt moralisch verpflichtet, ihnen anvertraute, personenbezogene Daten und Angaben über finanzielle Angelegenheiten ihrer Kunden nur auf deren ausdrücklichen Wunsch an Dritte weiterzugeben.Jedoch sind die Leistungserbringer bei der momentan gültigen Gesetzeslage gezwungen, das Vertrauen ihrer Klientel zu missbrauchen, selbst wenn diese der Weitergabe ihrer Zahlungsdaten widersprächen. Andernfalls wären Sanktionen zu befürchten. Ein Dilemma, welches sich sicherlich auch geschäftsschädigend auswirken kann. Zur Wahrung der eigenen Privatsphäre bleibt in diesem Fall seitens der GKV-Versicherten bzw. Kunden nur der Verzicht auf die Abwicklung und Abrechnung ihnen zustehender Leistungen über die GKV. Das darf nicht wahr sein!Das fast zeitgleiche Wirksamwerden neuer Datenschutzregeln und der Vorschriften zur Übermittlung von Privatanteilen an die GKV ist paradox und die Verhältnismäßigkeiten müssen schnellstmöglich wieder auf einen mit gesundem Menschenverstand für den einzelnen Bürger sowie auch Leistungserbringer vertretbaren, nachvollziehbaren und erträglichen Stand gebracht werden.

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Novità

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-15-82713-006373
    76275 Ettlingen
    Zuzahlungen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die ab April 2018 vorgeschriebene
    Übermittlung freiwilliger privater Zuzahlungen zu Hilfsmitteln durch die
    Leistungserbringer an die GKV schnellstmöglich auszusetzen und wieder abzuschaffen.
    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, die Entscheidung für komfortbringende
    Ausstattungsmerkmale erstattungsfähiger Hilfsmittel zusätzliche Mehrkosten in Kauf zu
    nehmen sei Privatsache und gehe daher niemanden, auch nicht die gesetzliche
    Krankenkasse,... avanti

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