Zuzahlungen - Versuchsweise Einführung einer "schwedischen Praxisgebühr"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

20 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

20 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, versuchsweise eine "schwedische Praxisgebühr" einzuführen. Hierunter wird eine Praxisgebühr verstanden, die im Gegensatz zur früheren, inzwischen wieder abgeschafften, nicht pro Quartal, sondern pro Arztbesuch erhoben wird. Die Gebühr soll durch die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V begrenzt werden. Für Besuche der Notaufnahme soll eine erhöhte Gebühr festgesetzt werden.

Begründung

Die Bezeichnung „schwedische Praxisgebühr“ wird verwendet, um sie von der vormaligen, gescheiterten Praxisgebühr zu unterscheiden und da ein ähnliches Modell in Schweden erfolgreich ist, die Anzahl der Arztbesuche einzudämmen.Die Ziele, die mit der Praxisgebühr verfolgt wurden, existieren nach wie vor, insbesondere soll für gesetzliche Versicherte, denen im allgemeinen die Kosten ihrer Behandlung nicht direkt bekannt sind, ein besseres Kostenbewusstsein geschaffen werden. Durch die Anrechnung auf die Belastungsgrenze soll ein Abschreckungseffekt vermieden wird, der von notwendigen Arztbesuchen abhält.Da die Gebühr bei jedem Besuch erhoben wird, ist der Bürokratieaufwand geringer als bei der früheren Quartalsgebühr, da nicht mehr gespeichert und geprüft werden muss, ob die Gebühr bereits entrichtet wurde. Die Erhebung pro Besuch soll den bei Quartalsgebühren möglichen „Doc-Flat“-Effekt vermeiden, das heißt, dass Patienten das bereits bezahlte Quartal maximal nutzen.Zur Einführung einer erhöhten Praxisgebühr für Notaufnahmen weist der Petent auf die Petition mit der Online-ID 22445 hin, denn diese Petition wurde damals abgewiesen, da die Praxisgebühr generell abgeschafft wurde, das Problem der Überlastung der Notaufnahmen besteht aber nach wie vor, siehe etwa „Die Not der Notaufnahmen“ in Süddeutsche Zeitung vom 08.10.2017, auch online verfügbar.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.02.2018
Sammlung endet: 21.05.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-15-82713-003614
    84069 Schierling
    Zuzahlungen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung:

    Mit der Petition wird gefordert, versuchsweise eine "schwedische Praxisgebühr"
    einzuführen.
    Darunter sei nach Aussage des Petenten eine Praxisgebühr zu verstehen, die pro
    Arztbesuch erhoben wird. Die Gebühr soll durch die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V
    begrenzt werden. Für Besuche der Notaufnahme soll eine erhöhte Gebühr festgesetzt
    werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    eingestellt. Es gingen 20 Mitzeichnungen sowie 100 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
    Das Thema Zuzahlungen für jeden Arztbesuch und für die Inanspruchnahme von
    Notfallambulanzen wird immer wieder von unterschiedlichen Seiten in die Diskussion
    um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgung eingebracht. Hierbei werden
    auch verschiedene Aspekte z. B. der Bürokratie, Kostentransparenz, Anzahl der
    Arztbesuche und Patientensteuerung angesprochen.
    Der Deutsche Bundestag hatte 2013 einstimmig beschlossen, dass die im Jahr 2004
    eingeführte quartalsweise Zuzahlung für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen
    Petitionsausschuss

    (sogenannte Praxisgebühr) abgeschafft wird. Hierbei wurden auch die o. g. Aspekte
    ausführlich diskutiert und gegeneinander abgewogen. Mit der Abschaffung der
    Praxisgebühr im Jahr 2013 wurde insbesondere auch auf die von der Ärzteschaft
    vorgetragene Kritik an dem bürokratischen Aufwand reagiert. Die hierdurch gewonnene
    Zeit kann unmittelbar für die Behandlung von Patientinnen und Patienten eingesetzt
    werden. Zugleich wurden die Patientinnen und Patienten finanziell entlastet. Die
    (Steuerungs-) Erwartungen, die mit der Einführung der Praxisgebühr im Jahre 2004
    verbunden waren, konnten bis 2012 hinein nicht hinreichend belegt werden.
    Derzeit ergibt sich keine andere Bewertung über die Notwendigkeit und
    Bedarfsgerechtigkeit einer Zuzahlung für ärztliche Leistungen und die Inanspruchnahme
    von Notfallambulanzen. So sieht auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
    Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Gutachten 2018 zur "Bedarfsgerechten
    Steuerung der Gesundheitsversorgung" die Einführung einer sogenannten Kontaktgebühr
    erst als letzte Option zur verbesserten Steuerung der Behandlungsabläufe.
    Der Petitionsausschuss vermag sich diesen Ausführungen nicht zu verschließen.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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