Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ich rufe diese Petition ins Leben da der o.g. § den Staatsvertrag zum Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien gänzlich überarbeitet werden muss.
Ich begründe es mit folgenden Punkten:
Der §5 "Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" besagt unter
„1. Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.
Die Altersstufen sind:
ab 6 Jahren,
- ab 12 Jahren,
- ab 16 Jahren,
- ab 18 Jahren.“
Weiter heißt es in:
„2. Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind“ [1]
Diese Altersstufen sind in Hinsicht auf die heutige Entwicklung der Jugend recht antiquiert gestaltet!
Ich will nicht behaupten das jeder 12-Jährige die Lebenserfahrung und den Stand eines Erwachsenen hat. Jedoch verhält es sich mit der Altersstufe der 16-Jährigen anders. Durch die heutigen Sozialen Medien sind diese wesentlich weiter entwickelt im Wissen und Streben auch nach dem gleichen.
Im dem Zusammenhang hält es sich auch mit der Pornografie die nach §4 (2)1 im Allgemeinen nach diesen § mit FSK 18 eingestuft und zu dem auch als Entwicklungsgefährdend eingestuft wird.
So gut wie jeder Jugendliche von 14 ,15 Jahren hat sich zumindest einmal einen Hardcore-Porno angesehen (im Bezugnehmend auf eine Umfrage s.u.) und im Gegensatz zu der Meinung und Aussage dieses Staatsvertrages das diese nach §4 (2) 3 „offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder Ihre Erziehung zu einer Eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden.“
Jeder Erwachsene der sich diesen Text durchliest muss sich wahrscheinlich denken dass es ein schlechter Scherz ist. Leider nein. Alles ist nach zu lesen im o.g. „Meisterwerk“ der Kommission für Jugendmedienschutz.
Zum Thema schlechter Scherz ist zu sagen, dass ich keine Person kenne die sich als Jugendlicher einen Porno angeschaut hatte und jetzt nach Jahren nicht gemeinschaftlich lebensfähig ist, weil sein Weltbild zerstört ist.
Da die Pubertät und damit verbundene Geschlechtsreife immer früher beginnt sollte man die Antiquierte Weltanschauung auch etwas überdenken. Nach einer Studie aus Dänemark aus dem Jahre 2018 beginnt die Pubertät im Durchschnitt bei Jungen mit 11,1 Jahren und bei Mädchen mit durchschnittlich 10,5 Jahren. [2]
Bei dieser fortgeschrittenen Entwicklung liegt es nahe das man die Grenze für Zugang zur Erotik und Pornografie ebenfalls auf 16 Jahre runter setzen kann.
Denn eine Umfrage aus dem Jahr 2017 hat ergeben das durchschnittlich der erste Porno im Alter von 14,2 Jahren angesehen wird. [3]
Ein weiterer Nachweis für die Frühreife der heutigen Jugend ist eine Studie der Uni Landau die bereits im Jahr 2001 stattfand wo das Ergebnis lautete das bereits jeder achte 14 Jährige sein „erstes Mal“ schon erlebt hatte. [4]
Ein ganz großer Faktor den man ebenso nicht außer Acht lassen sollte sind die Existenzen die durch diesen Staatsvertrag erschwert werden. Kleine Erotikhändler sei es im Online Bereich oder das normale Ladengeschäft werden mit Auflagen überschwemmt, die so undurchsichtig sind wie fast unmöglich zu erfüllen. Eine Senkung der Altersgrenze würde somit auch der Wirtschaft zugutekommen.
Ich bitte um zahlreiche Teilnahmen denn nur zusammen erreicht man eine Veränderung.