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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern: Anwendung des Gesetzes auch für private Fährbetreiber. Hintergrund: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B (für Begleitperson).
Merkblatt-Inhalt, auszugsweise: Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, wenn ein (kostenpflichtiges) Beiblatt zum Ausweis mit Wertmarke ausgestellt worden ist = u.a. für Wasserfahrzeuge im Linien- Fähr- und Übersetzverkehr.- Gesetzlich geregelt im § 228 Sozialgesetzbuch SGB IX als Verpflichtung und nicht als freiwillige Leistung. Es handelt sich um ein Gesetz des Bundes, die Durchführung obliegt jedoch den Länderparlamenten. Sowohl Niedersachsen als auch Schleswig Holstein und Hamburg konnten keine Problemlösung anbieten.
Begründung
Es geht hier nach meiner Auffassung nicht um eine freiwillige mildtätige Leistung der privaten Fährbetreibers im eigenen Ermessen, sondern im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention, die für Deutschland bereits am 26.3.2009 Rechtskraft erlangt und in deutsches Gesetz übergeleitet wurde, um geltendes Recht, das auch bei uns anzuwenden ist.
Viele alte Menschen, die dasselbe Problem wie meine Frau (und ich als Begleitperson) haben, sind gar nicht in der Lage, sich zur Wehr zu setzen. Aber wenn sich die privaten Unternehmen dem verweigern, war es das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde. Konkret geht es hier beispielhaft um den Maschsee Hannover, um die Elbüberquerung Stade-Wedel, sowie die Elbfähre Hamburg-Zollenspieker/Hoopte. Flüsse sind sehr oft auch Landesgrenzen, was die Abstimmung unter den zuständigen Länderparlamenten erschwert.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
10.07.2020
Sammlung endet:
06.08.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales