Qualzucht verbieten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundesministerium

Heimtiere werden immer häufiger Modetrends unterworfen und ihr Aussehen den Wünschen der Menschen entsprechend gezüchtet.

Zum Extrem getrieben kann das zu einer Tierquälerei werden: der Qualzucht.

Vieler dieser extremen Rassen können kein problemloses Leben mehr führen, einige leiden unter den Besonderheiten ihres Körperbaus. Bekannte Beispiele sind: kurzköpfige Hunde, Nackthunde/Katzen, Hunde mit Augenproblemen, Faltohrkatzen,... und viele mehr.

Begründung

Das Tierschutzgesetz ist zu lasch!

Eigentlich sind extreme Züchtungen nach dem deutschen Tierschutzgesetz verboten, wenn dadurch bei den Tieren erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Aber die Formulierung im Tierschutzgesetz ist zu schwammig und die Behörden haben Schwierigkeiten, die Qualzuchten rechtlich zu verfolgen.

Es gibt zwar ein Qualzucht-Gutachten des damaligen Bundesminsteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von 1999, an dem der Deutsche Tierschutzbund von Anfang an mitgearbeitet hat. Es soll den Behörden helfen, Qualzuchten zu erkennen und dagegen vorzugehen. Doch die Veterinärämter und Juristen waren bei diesem Thema häufig überfordert. Das Problem wird auch dadurch gefördert, dass die Rassestandards größtenteils immer noch so konzipiert sind, dass die Zuchtziele mit einer Qualzüchtung verbunden sind. Daher müssen verbindliche Regeln gefordert werden! Vor dem Hintergrund dieser Probleme fordert der Deutsche Tierschutzbund eine rechtlich verbindliche Verordnung, die klar definiert, was als Qualzucht gilt. Nicht nur die Zucht, sondern auch die Haltung und der Verkauf von Qualzuchten sollte verboten werden.

Die Kontrollbehörden müssen härter durchgreifen und auch die Justiz ist gefordert, die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen stärker auszuschöpfen. Das Tierschutzgesetz ist zu allgemein gefasst und erschwert dadurch konkrete Verbote. Im Moment können Ämter und Gerichte immer nur Einzelfallentscheidungen treffen, nicht aber bestimmte Zuchtlinien generell ausschließen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.11.2019
Sammlung endet: 05.01.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Tierschutz

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