Petition richtet sich an:
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition, fordern, die Regionalbahn RB 71 auf der Strecke Pirna – Dürrröhrsdorf – Neustadt (Sachs) – Sebnitz dauerhaft zu erhalten und von einer vollständigen Streichung der Linie abzusehen.
Nach aktuellen Informationen des VVO wird im Zuge notwendiger Einsparungen geprüft, die RB 71 vollständig zu streichen. Eine solche Entscheidung wäre für die betroffenen Städte und Gemeinden ein erheblicher Einschnitt in die öffentliche Verkehrsanbindung. Über die mögliche Kürzung ist bislang noch nicht endgültig entschieden.
Wir fordern:
- Die RB 71 auf der gesamten Strecke Pirna – Neustadt – Sebnitz zu erhalten.
- Keine vollständige Streichung der RB 71 im Rahmen des geplanten Reduktionskonzepts.
- Bei der Entscheidung über das zukünftige Angebot die Auswirkungen auf Berufspendler, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Familien, ältere Menschen, Menschen ohne eigenes Auto sowie den Tourismus angemessen zu berücksichtigen.
Die RB 71 ist wesentlicher Teil der Infrastruktur unserer Region – und damit ein Teil unserer Zukunft.
Für Pirna, Dürrröhrsdorf, Neustadt, Sebnitz und die vielen Orte dazwischen. Für die Menschen, die hier leben, arbeiten, lernen und ihre Heimat haben.
Die RB 71 muss bleiben.
Es ist anzuerkennen, dass der VVO/ZVVO derzeit mit erheblichen zusätzlichen Kosten im Schienenpersonennahverkehr konfrontiert ist. Nach Angaben des VVO entstehen dem Zweckverband im Jahr 2026 zusätzliche Kosten von rund 8,8 Millionen Euro; für die Folgejahre werden weitere erhebliche Mehrbelastungen erwartet. Diese finanzielle Situation darf jedoch nicht dazu führen, dass eine wichtige regionale Bahnverbindung ersatzlos aufgegeben wird.
An den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVO/VVO), die zuständigen politischen Entscheidungsträger im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Sächsische Staatsregierung
Wir fordern die Verantwortlichen auf, eine Lösung zu finden und notfalls das Thema bis auf Bundesebene hochzutragen, um eine Lösung über die Trassenpreisreform, den Modernisierungspakt des ÖPNV oder eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel herbeizuführen.
Begründung
Gerade im ländlichen Raum ist ein zuverlässiger öffentlicher Verkehr von besonderer Bedeutung. Wird eine Bahnverbindung einmal eingestellt, ist eine spätere Wiederherstellung erfahrungsgemäß keine Selbstverständlichkeit.
Unsere Region darf nicht Schritt für Schritt vom Bahnverkehr abgehängt werden. Was heute noch selbstverständlich ist – morgens mit der Bahn zur Arbeit oder zur Berufsschule zu fahren und abends wieder nach Hause zu kommen – könnte für viele Menschen schon bald nicht mehr möglich sein.
In den vergangenen Jahren wurde in die Modernisierung und Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur entlang der Strecke investiert. Dazu gehören auch Maßnahmen an der Stellwerks- und Sicherungstechnik.
Wenn gleichzeitig über die dauerhafte Einstellung des Zugverkehrs auf der Strecke diskutiert wird, stellt sich die Frage nach der langfristigen Sinnhaftigkeit dieser Investitionen.
Wir sollten nicht heute in moderne Eisenbahninfrastruktur investieren, um die Verbindung, für die sie gebraucht wird, morgen aufzugeben.
Eine dauerhafte Einstellung des Zugbetriebs hätte deshalb nicht nur Auswirkungen auf die Fahrgäste. Auch bei den mit dem Betrieb verbundenen Tätigkeiten und Arbeitsplätzen können Folgen entstehen – beispielsweise bei Zugpersonal, Instandhaltung, Disposition und weiteren bahnbezogenen Dienstleistungen.
Die Bahnlinie ist Bestandteil gleichwertiger Lebensverhältnisse. Aus einer direkten und regelmäßigen Bahnverbindung würde eine Abhängigkeit von Busverbindungen und von individuellen Verkehrsmitteln.
Für viele Menschen bedeutet die Bahn nicht nur eine Alternative zum Auto, sondern ist Voraussetzung dafür, Ausbildungsplätze, Arbeitsplätze, Schulen, Behörden, Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Angebote erreichen zu können.
Es trifft somit insbesondere Menschen, die kein Auto besitzen oder nicht selbst fahren können: Jugendliche, Auszubildende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Personen mit geringem Einkommen.
Pirna ist für die Region ein wichtiger Bildungsstandort, welcher erreichbar bleiben muss. Für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende aus den Gemeinden entlang der RB 71 ist eine zuverlässige Bahnverbindung deshalb von besonderer Bedeutung.
Wird die RB 71 vollständig eingestellt, verschlechtert sich die Erreichbarkeit des Bildungsstandorts Pirna für Menschen aus dem ländlichen Raum.
Gerade junge Menschen dürfen nicht davon abhängig sein, ob ihre Eltern sie jeden Morgen mit dem Auto zur Berufsschule fahren können.
Bildung darf nicht davon abhängen, ob junge Menschen ein eigenes Auto besitzen.
Die RB 71 erschließt touristisch bedeutende Orte und schafft Verbindungen in die Sächsische Schweiz.
Der VVO bewirbt die Region ausdrücklich als Ausflugsregion mit Bus und Bahn und bezeichnet die RB 71 als Bestandteil des „Sächsische Schweiz Rings“.
Auch die touristische Vermarktung von Neustadt verweist auf die stündliche RB 71 sowie die dadurch bestehenden Verbindungen Richtung Dresden und in den Nationalpark.
Eine Einstellung der RB 71 würde deshalb nicht nur Pendler treffen. Sie würde auch die touristische Erreichbarkeit unserer Region erheblich verschlechtern.
Orte wie Sebnitz und die umliegenden Ausflugsziele würden stärker vom motorisierten Individualverkehr oder von zusätzlichen Busverbindungen abhängig.
Eine Region, die für ihre Natur, ihre Landschaft und ihre touristischen Ziele wirbt, sollte auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar bleiben.
Entscheidend ist auch, welchen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen die Bahn für unsere Region erzeugt.
Eine im Mai 2025 veröffentlichte Studie des Zukunftsclusters MCube unter Leitung der Technischen Universität München hat den volkswirtschaftlichen Nutzen des öffentlichen Personennahverkehrs untersucht. Die von der Deutschen Bahn beauftragte Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche ÖPNV jährlich rund 75 Milliarden Euro Wertschöpfung ermöglicht, bei Betriebskosten von rund 25 Milliarden Euro.
Dabei entsteht der Nutzen nicht beim Verkehrsunternehmen selbst. Busse und Bahnen ermöglichen unter anderem:
- den Zugang zu Arbeitsplätzen und Ausbildung,
- Pendelverkehr und damit die Verfügbarkeit von Arbeitskräften,
- Umsätze im Einzelhandel,
- touristische Wertschöpfung,
- wirtschaftliche Aktivität bei Zulieferern und Dienstleistern,
- Mobilität für Menschen ohne eigenes Auto,
- sowie die Vermeidung von Unfall-, Umwelt- und weiteren gesellschaftlichen Folgekosten.
Wer eine Bahnlinie streicht, spart nicht automatisch den gesamten Betrag ihrer Betriebskosten als volkswirtschaftlichen Gewinn ein.
Dem eingesparten Zuschuss stehen mögliche Folgekosten und entgangene wirtschaftliche Effekte gegenüber: zusätzliche Busverkehre, längere Wege, höhere Abhängigkeit vom Auto, erschwerte Erreichbarkeit von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, mögliche Einbußen für den Tourismus und zusätzliche Umwelt- und Verkehrskosten.
Es wird immer davon geredet, man will den Schienenverkehr stärken und zukunftssicher machen. Stilllegungen gehören für mich nicht dazu.