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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Den Versicherungsgesellschaften ist es gestattet, Versicherte oder Antragsteller auf eine Lebens- und oder Unfallversicherug vom Vertrag oder der Vertragsannahme auszuschließen, wenn der Versicherte oder der Antragsteller unter den Folgen eines psychischen Trauma leidet. Diese Gruppe von Menscher werden dadurch, entgegen dem Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgrund einer in ihrer Person liegenden Eigenschaft benachteiligt und diskriminiert. Die Versicherer und die Gesetzgeber sollen auf diesem Wege durch einen Rechtsszug daran gehindert werden, diese Gruppe von Menschen weiterhin auszuschließen.
Begründung
Die Posttraumatische Belastungsstörung ist eine häufige Folge von Gewalttaten, Unfällen, Kriegsereignissen und anderer, das Leben und die Freiheit eines Menschen gefährdenden Maßnahmen. Sie kommt besonders gehäuft bei Vertriebenen, Folteropfern, rechtsstaatswidrig Inhaftierten, Gewaltopfern, Rettungskräften und Soldaten vor. Diese Gruppe von Opfern ist, durch die Ausschlußmöglichkeiten der Versicherer, von einer wesentlichen Existenzsicherung unverschuldet abgeschnitten. Es ist ihnen nicht möglich Unfallversicherungen oder Lebensversicherungen abzuschließen, was eine massive Einschränkung der persönlichen Sicherheit und der persönlichen Freiheit darstellt. Diese Ausschlußmöglichkeit soll erschwert oder verhindert werden.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.11.2014
Sammlung endet:
05.01.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte