Rüstungsvorhaben - Verspätete Umsetzung von Rüstungsvorhaben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

105 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

105 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Parlamentarische Untersuchung zu den seit Jahren verspäteten Rüstungsprojekten Hubschrauber NH90, MH90, Tiger (Eurocopter) und A400M. Prüfung von kurfristigen alternativen/ergänzung.

Begründung

Die Hubschraubertypen UH1D, Sea King, Bo105 PAH1 sowie Sea Lynx warten nun seit unzeiten auf die endliche Ablösung. Die Bundeswehr ist zu einer Einsatzarmee geworden. Allerdings OHNE die nötige fliegerische Ausstattung. Die aktuellen Hubschrauber-Typen sind völlig veraltet und faktisch Schrottreif. Ohne schnellen Ersatz bzw kurzfristige Übergangslösungen ist die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr stark eingeschränkt. Die US Armee belässt nur wegen der Bundeswehr einige eigene Hubschrauber in Afghanistan, weil Eurocopter scheinbar unfähig ist, endlich die Vertraglich zugesichrten Eigenschaften sowie Einsatzbereitschaft des NH90 zu Gewährleisten. Dazu kommen Kostensteigerungen ua aufgrund der Programmverzögerung. Hinzu kommen die kosten um die alten Hubschrauber noch länger im Einsatz zu halten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.04.2012
Sammlung endet: 23.05.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-554-036235Rüstungsvorhaben
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Der Petent fordert u. a. die Umsetzung von Rüstungsprojekten, um die
    Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu verbessern.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die aktuell eingesetzten
    Hubschraubertypen UH1D, Sea King, Bo105 PAH1 sowie Sea Lynx veraltet seien
    und die Einsatzfähigkeit des Bundeswehr stark einschränken würden. Es fehle somit
    an der nötigen fliegerischen Ausstattung. Im Einzelnen führt der Petent aus, dass
    z.B. Eurocopter die vertraglich zugesicherten Eigenschaften sowie die
    Einsatzbereitschaft des NH90 nicht gewährleiste. Nur wegen der Bundeswehr müsse
    die US-Armee daher einige ihrer Hubschrauber in Afghanistan belassen.
    Desweiteren entstünden Kosten aufgrund der Programmverzögerung und des
    längeren Einsatzes der alten Hubschrauber. Des Weiteren fordert er eine
    parlamentarische Untersuchung des Sachverhaltes.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
    wurde von 105 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 27 Diskussionsbeiträge
    ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass sowohl der UH Tiger als auch der
    NH90 mittlerweile in Afghanistan eingesetzt werden. Der UH Tiger ist ein moderner
    zweisitziger mehrrollenfähiger Kampfhubschrauber, der aufgrund seiner
    Hochleistungssensorik/-visionik sowie molekularen Bewaffnung auch bei Nacht und
    eingeschränktem meteorologischen Sichtverhältnissen gegen ein breites
    Zielspektrum eingesetzt werden kann.
    Der NH90 verfügt über das Potential, in der Funktion „Forward Air Medical
    Evacuation“ (Forward AirMedEvac; Primärtransport) und als leichter
    Transporthubschrauber eingesetzt zu werden. Mittlerweile wurden 12 NH90
    Hubschrauber so umgerüstet, dass sie zum einen in der Rolle „Forward AirMedEvac
    zur Bergung von Verwundeten als auch in der Rolle „Begleitschutz“ in Afghanistan
    eingesetzt werden können. Vier dieser umgerüsteten NH90 wurden bereits verlegt.
    Ein Nachfolgemuster für die eingeführten Marinehubschrauber Sea Lynx und Sea
    King hat die Bundeswehr bisher nicht beauftragt. Beide Muster befinden sich derzeit
    im Einsatz.
    Des Weiteren stellt der Ausschuss fest, dass ein Abbruch der Projekte UH Tiger und
    NH90 und die Schließung der Fähigkeitslücke durch Kauf oder Leasing anderer
    marktverfügbarer Militärhubschrauber in der Vergangenheit sorgfältig geprüft wurde.
    Im Ergebnis wurde festgestellt, dass weder ein wirtschaftlicherer Weg noch ein
    Zeitgewinn erzielt werden kann, da auch marktverfügbare Systeme nicht auf Lager
    gefertigt werden und deshalb nach einem Vertragsabschluss einen mehrjährigen
    Lieferzeitraum benötigen. Logistische Leistungen und Ausbildung sind für diese
    Waffensysteme ebenfalls mit den entsprechenden finanziellen und zeitlichen
    Auswirkungen zu realisieren. Ergänzend verweist der Ausschuss auf die Antworten
    der Bundesregierung auf verschiedene parlamentarische Fragen (u. a.
    Plenarprotokoll 17/36, S. 3464; Plenarprotokoll 17/77, S. 8485 sowie die
    Drucksachen 17/ 12239, Frage 56; 17/991, Frage 99 sowie 17/1918, Frage 76). Die
    Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.
    Der Ausschuss weist ferner darauf hin, dass Verzögerungen bei der Entwicklung und
    Einführung neuer und technologisch herausfordernder Systeme kein deutsches oder
    rein militärisches Phänomen sind, wie die Beispiele Airbus A380 oder Boeing
    Dreamliner zeigen. Militärische Systeme sind allerdings im Vergleich zu zivilen
    Produkten meist wesentlich komplexer und deren Realisierung mit höheren zeitlichen
    und finanziellen Risiken behaftet. Die Auswirkungen werden sorgfältig geprüft,
    minimiert und je nach Bedeutung bis in die parlamentarische Ebene kommuniziert.

    Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung empfiehlt der Petitionsausschuss, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

    Begründung (PDF)

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