Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bisweilen kann der Eindruck entstehen, dass Organisationen in fremdem Interesse handeln. Dies kann private Organisationen, Unternehmen und staatliche Stellen gleichermaßen betreffen.
Ich verwende nachfolgend den Begriff Bürger, er schließt für mich alle Menschen ein, die hier leben und hier eine Zuflucht gefunden haben, also den Flüchtlingsstatus haben. Mir ist klar, dass die Rechte von Geflüchteten und Bürgern nicht gleich sind. Leider ist das so. Viele Migranten leben hier und arbeiten und haben nicht die gleichen Rechte. Dies ist nicht das zentrale Thema, jedoch möchte ich meine Petition auch im Sinne aller verstanden wissen, die mit staatlichen Stellen in Verbindung stehen und Rechtsansprüche haben.
Ich fordere kurz und knapp eine Qualitätssicherung für das öffentliche Beschwerdewesen, die sicherstellt, dass aus Beschwerden Maßnahmen abgeleitet werden, die effektiv in Handlungen umgesetzt werden.
An den meisten Ministerien gibt es ein Beschwerdewesen, das aktuell häufig keine oder geringe Konsequenzen zu haben scheint. Zumindest werden diese nicht abgebildet oder als Information an diese Person zurückgespielt, die sich beschwert hat. Dieses Beschwerdewesen kann zentral oder dezentral organisiert sein und scheint mir in einer dezentral aufgestellten Antikorruptionsstelle am besten aufgehoben zu sein.
Für Bürger gibt es hier kaum Möglichkeiten zur Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Interessen. Die Polizei bietet eine Antikorruptionsstelle für Vorgänge bei der Polizei an, für andere Ämter, wie zum Beispiel im Falle der Agentur für Arbeit, bestehen für Bürger kaum Möglichkeiten ihre Interessen wahrzunehmen oder gar durchzusetzen. Es gibt beim zuständigen Ministerium zwar ein Beschwerde-Telefon und es ist auch eine Einreichung per Kontaktformular möglich. Hier mangelt es jedoch am Upload von Beweismaterial, sodass die Beschwerde einfach nur eine Beschwerde ohne Folgen bleibt. Es fehlt auch ein Work-Flow der Konsequenzen einfordert.
Zum Schutz von Bürgerrechten wäre es zielführender eine zentrale Stelle einzurichten, die auch die Pflicht hat, Verstößen nachzugehen; wahlweise kann der Work Flow für Beschwerden am zuständigen Ministerium überarbeitet werden, sodass eine Einreichung mit Beweismaterial ermöglicht wird und sich daraus auch Konsequenzen ableiten lassen. Es sollte verpflichtend sein, Hinweisen nachzugehen, diese zu bearbeiten und im Sinne einer Qualitätssicherung Maßnahmen abzuleiten.
Bürger müssen sich auf staatliche Stellen verlassen können und dürfen nicht zum Opfer von Absprachen zwischen öffentlichen Dienststellen und externen Organisationen werden.
Darüber hinaus muss es auch Angestellten im öffentlichen Dienst möglich sein, anonym einen entsprechenden Korruptionsverdacht melden zu können, ohne Gefahren und Repressalien fürchten zu müssen.
Allen Bürgern steht ein Recht auf faire transparente Behandlung zu, staatliche Stellen sollten eine derartige Behandlung fördern und nicht verhindern.
Die Verlässlichkeit einer solchen Behandlung und das Recht auf eine korrekte Ausführung von Dienstleistungen für Bürger sollte daher Teil des Grundgesetzes werden. Ebenso sollte die digitale Unversehrtheit ins Grundgesetz aufgenommen werden (Petition von Herrn von Schirach), um die Sicherheit der Hinweisgeber zu gewährleisten.
Vorteil einer zentralen Stelle, die dezentral organisiert ist, schafft Unabhängigkeit von den Ministerien und scheint für eine Qualitätssicherung zweckdienlicher. Kosten und Nutzen sind hier gegeneinander abzuwägen, sodass auch die Verbesserung des dezentralen Beschwerde-Managements der zuständigen Ministerien Vorteile gegenüber einer zentralen Stelle haben kann.
Begründung
Vor der Corona-Krise hat meine beste Freundin ihren Arbeitsplatz durch einen Aufhebungsvertrag aufgegeben.
Wie es dazu kam, ist eine andere Geschichte und in diesem Zusammenhang nicht relevant. Die ortsansässige Agentur für Arbeit erzwang nach der Online-Anmeldung als Arbeitssuchende eine persönliche Vorstellung, bei der ein weiteres Profil angelegt wurde. Dies ist keinesfalls üblich und auch nicht notwendig.
Dieses zweite Profil war mit Rechtschreibfehlern gespickt und konnte von der Arbeitssuchenden zunächst nicht editiert werden, ihr selbst angelegtes Profil war nicht mehr zugänglich. Die Sachbearbeiterin am Arbeitsamt suggerierte ihr, sie müsse angeben, sie sei gekündigt worden, obwohl dies nicht stimmte.
Außerdem bestand das Arbeitsamt darauf, sie sei nicht arbeitsfähig, obwohl sie in einer guten Verfassung war und sich von den nun zurückliegenden Belastungen relativ gut erholt hatte und an ihren eigenen Fehlern arbeiten wollte, um diese in einer weiteren Beschäftigung nicht zu wiederholen. Es obliegt nicht dem Arbeitsamt, derartige Einschätzungen vorzunehmen. Es gab weitere unschöne Vorfälle, die letztlich dazu führten, dass sich die betreffende Person von ihrem Status als Arbeitslose relativ bald abmeldete.
Absprachen zwischen Arbeitsamt und Arbeitgebern im Rahmen von Kündigungswellen sind nicht statthaft, es sei denn, der Prozess und die Absicht dahinter wird transparent gemacht, auch für die betroffenen ehemaligen Arbeitnehmer.
In ihrem Fall war dies nicht erfüllt. In Folge hatte sie jede Menge Probleme, mit denen sie sich in ihrem vorherigen Leben noch nie konfrontiert sah.
Um derartige Vorgänge transparent zu machen, genügt allein die Existenz der Agentur für Arbeit nicht. Eine übergeordnete Stelle hätte hier zu einer Aufklärung beitragen können, die der betroffenen Person jede Menge nachfolgenden Ärger hätte ersparen können.
Dies ist nur ein Beispiel, sicherlich gibt es mehrere solcher Vorfälle, bei denen Bürger ihre Rechte in keiner Weise gewahrt sehen und keine Möglichkeit zur Klärung erhalten oder diese zwar beginnen und dann resignieren, weil sie nicht weiterkommen, da ein entsprechender Work-Flow zu Sicherstellung der Qualität zu fehlen scheint.