0 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
Heute, am 25.11. jährt sich der Tag gegen die Gewalt an Frauen. Aber was hat sich eigentlich getan?
Laut UNICEF ist Gewalt gegen Frauen die häufigste Menschenrechtsverletzung weltweit. Die mit Abstand meisten Opfer sexualisierter Gewalt sind Frauen und Mädchen, sie gilt daher als geschlechtsspezifisches Verbrechen. Das Risiko, durch eine Vergewaltigung eine posttraumatische Belastungsstörung zu entwickeln ist im Vergleich zu anderen traumatischen Erfahrungen überdurchschnittlich groß. Sexualisierte Gewalt ist außerdem das massivste Hindernis im Kampf für die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung. Sie ist keine Naturgewalt, sondern ein strategisches Mittel: Machtdemonstration, Einschüchterungstaktik, Folter. Das ist seit Jahrzehnten bekannt.
Doch nirgends ist die Dunkelziffer so hoch und die Verurteilungsrate so gering wie bei Sexualdelikten. Prozesse gestalten sich für Betroffene oft retraumatisierend (Sekundärviktimisierung). Die Aussicht auf Straffreiheit oder kaum mehr als symbolische Strafen fördert zudem die Motivation der Täter, weitere Sexualdelikte zu begehen. Auch das ist eine Form struktureller Gewalt.
Ich fordere daher
Die Einführung einer (ggf. anonymen) Meldepflicht für sexualisierte Gewalt, insbesondere Vergewaltigungen, durch Fachleute (Gynäkologie, Notfallmedizin, Psychiatrie, Jugendämter etc.), sowie die Einrichtung einer zentralen Meldestelle zur öffentlichen Dokumentation der Fallzahlen. Nur so kann das Missverhältnis zwischen diesen und Verurteilungen annähernd erfasst werden.
Eine unabhängige Untersuchung zu geschlechtsspezifischen Nachteilen in der Rechtsanwendung. Gleiches Recht für Opfer aller Geschlechter!
Sekundärviktimisierung vor Gericht muss konsequent sanktioniert werden.
Eine glaubwürdige Reform des Strafrechts: Mindeststrafen, die abschrecken und im Verhältnis zu den oft lebenslangen Folgen für die Opfer stehen. Keine Anwendung des Jugendstrafrechts, keine Bewährungsstrafen bei Vergewaltigung. Schonung der Täter ist Gewalt gegen die Opfer.
Sexualisierte Gewalt steht in direktem Zusammenhang mit dem Frauenbild des Täters. So unterschiedlich die Täter auch sind: sie alle eint ihre Verachtung für Frauen. Dennoch sind Frauen juristisch noch immer nicht vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geschützt. Daher muss – wie vielfach gefordert – Frauenfeindlichkeit endlich als politisch motivierte Hasskriminalität in die polizeiliche Kriminalstatistik aufgenommen werden. Dadurch sollen keine Sprachtabus entstehen, sondern Gleichberechtigung und Freiheit endlich für alle Menschen in diesem Land möglich werden.
Begründung
Wie viele Mädchen sollen noch in dem Bewusstsein aufwachsen, dass sie für Frauenhasser wertlose Gegenstände sind? Wie viele noch sollen lernen, Männern pauschal zu misstrauen, anstatt ein gesundes, partnerschaftliches Verhältnis zu ihnen entwickeln zu können?
Solange sexualisierte Gewalt verharmlost, ignoriert und mit lächerlichen Strafen belegt wird, solange werden Frauen Bürger zweiter Klasse sein. Solange bleiben Ihre Versprechungen von Gleichberechtigung Lippenbekenntnisse. Ex-Justizminister Heiko Maas bezeichnete sexualisierte Gewalt als „Mittel des Terrors“. Leider hat er es versäumt, die logische Konsequenz aus seiner Einschätzung zu ziehen. Und Sie?
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
25.11.2020
Sammlung endet:
24.02.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte