Petition richtet sich an:
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Welche Eltern und Erzieher kennen es nicht? Kaum wird das Wetter wechselhaft, kündigen sich bei den Kleinen schon die ersten Schnupfnasen an. Alltag in den Kindergärten und der Kindertagespflege.
Bislang galt: Wenn das Kind Fieber, Durchfall, Erbrechen oder andere ansteckende Erkrankungen hat, bleibt es zuhause und muss 48 h Symptomfrei sein. Das ist vollkommen richtig und zum Schutze aller Kinder.
Aufgrund der Covid-19 Pandemie gilt nun außerdem: Sobald das Kind jegliche Anzeichen einer Erkrankung zeigt, muss es zuhause bleiben und 48 h Symptomfrei sein. Also auch bei einer Schnupfnase oder leichtem Husten.
Wir alle wissen, dass Kleinkinder vor allem im Herbst und Winter fast wöchentlich eine kleine laufende Nase haben und sich ein hartnäckiger Husten auch mal wochenlang hält. Von Allergien oder dem klassischen Zahnungsschnupfen mal ganz abgesehen.
Das bedeutet nun also, dass Familien, die ein oder mehr Kleinkinder haben, wiedermal in der Situation sind, ihre Kinder mehrere Tage am Stück neben der Arbeit zuhause betreuen zu müssen. Bei vielen Kindern wird dies im Herbst und Winter vermutlich flächendeckend der Fall sein.
Um ein reales Beispiel zu nennen: Mit zwei Kleinkindern wurden aufgrund leichter Symptome von den letzten 10 Werktagen 3 volle Tage für die Betreuung beider Kinder in Anspruch genommen. Für die restlichen 7 Tage heißt es wieder: Abendschichten, Schwierigkeiten, das Arbeitspensum zu erledigen, Stress, der an den Kindern ausgelassen wird, Existenzangst. Die Urlaubstage sind durch die monatelange Betreuung und die anstehenden Schließzeiten ohnehin fast aufgebraucht. Die Betreuungstage bei Krankheit reichen für diesen Bedarf nicht aus.
Wir fordern deswegen die Anpassung der relevanten COVID-19 Symptome für den Ausschluss unserer Kinder vom Betreuungsangebot. Die klassische Schnupfnase und der leichte Husten müssen wie bisher legitim sein. Die Eltern und Erzieher müssen die Möglichkeit haben, wie bisher in eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Kind die Betreuung weiterhin in Anspruch nehmen soll, sofern die Symptome es im Grundsatz zulassen (Schnupfnase, leichte Husten).
Wir stehen unabhängig davon als Eltern in der Verantwortung, dass unsere Kinder nur das Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, wenn sie sich wohl genug fühlen - egal wie leicht oder schwer die Symptome sind.
Liebe Eltern und Erzieher, bitte lasst uns gemeinsam versuchen, die Regelungen des Ministeriums positiv zu beeinflussen.
Unsere Kinder und wir berufstätigen Eltern waren in den letzten Monaten u.a. die Leidtragenden der COVID-19 Beschränkungen. Unsere Kinder benötigen Betreuung, um gesehen zu werden und sich unter Gleichaltrigen weiterzuentwickeln. Wir Eltern müssen uns wieder wirtschaftlich und beruflich integrieren.