"Schutz des Begriffs 'Flatrate' vor irreführender Nutzung"

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

29 Unterschriften

Sammlung beendet

29 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet November 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Begriff "Flatrate" darf ausschließlich für Verträge verwendet werden, bei denen das Datenvolumen uneingeschränkt ist. Eine Drosselung der Geschwindigkeit ist hierbei nicht zulässig.

Begründung

Nach Verbrauch des Datenvolumens ist der Internetzugang praktisch unbrauchbar. Weder Surfen noch das Ansehen von Videos ist dann noch möglich. Das hat mit einer Flatrate nichts zu tun.

Wenn die Anbieter mit "5 GB Datenvolumen (50MBit/s) + 64kBit/s-Flat" werben würden, wäre das angebrachter.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Torsten Jung, Höchstadt
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.11.2024
Sammlung endet: 03.05.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Verbraucherschutz

Der Begriff "Flatrate" wird heutzutage missbraucht.

Wollen Sie vorschreiben, wie zu schreiben und zu sprechen ist? Was sollen denn dann für Wörter für Flatrate-Trinken und Flatrate für Bordellbesuche genutzt werden?

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