"Schutz des Begriffs 'Flatrate' vor irreführender Nutzung"

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

29 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

29 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet November 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Begriff "Flatrate" darf ausschließlich für Verträge verwendet werden, bei denen das Datenvolumen uneingeschränkt ist. Eine Drosselung der Geschwindigkeit ist hierbei nicht zulässig.

Begründung

Nach Verbrauch des Datenvolumens ist der Internetzugang praktisch unbrauchbar. Weder Surfen noch das Ansehen von Videos ist dann noch möglich. Das hat mit einer Flatrate nichts zu tun.

Wenn die Anbieter mit "5 GB Datenvolumen (50MBit/s) + 64kBit/s-Flat" werben würden, wäre das angebrachter.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Torsten Jung, Höchstadt
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.11.2024
Sammlung endet: 03.05.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Verbraucherschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Der Begriff "Flatrate" wird heutzutage missbraucht.

Wollen Sie vorschreiben, wie zu schreiben und zu sprechen ist? Was sollen denn dann für Wörter für Flatrate-Trinken und Flatrate für Bordellbesuche genutzt werden?

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