SGB2 Sanktionen sind verfassungswiedrig

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesverfassungsgericht

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundesverfassungsgericht

HIermit wollen wir alle Leute die diese Petition unterschreiben erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht einsieht das Sanktionen gegen ALG2 Empfänger gegen das Grundgesetz verstoßen.

Wir berufen uns auf das Grundgesetz

Das Grundrecht eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung.

Begründung

Werden ALG 2 Empfänger mit Sakntionen bestraft so ist dies gegen das Grundgesetz da ALG2 Sanktionen ein menschenunwürdiges Existenzminimum nach sich ziehen.

Davon ist auszugehen das das Wort Existenzminimum schon darauf deutet das der Sozialstaat dieses sichern muss.

Durch Sanktionen lebt man demzufolge UNTER dem Existenzminimum.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.10.2016
Sammlung endet: 06.12.2016
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

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