Ansökan riktar sig till:
Bayerische Staatsregierung
Wir fordern die Bayerische Staatsregierung auf, das Öffnungskonzept bezüglich der Ballettschulen noch einmal zu überdenken.
Es ist nicht verständlich, warum gerade Ballettschulen bei den Lockerungen bei abflauender dritter Welle nun den Freizeiteinrichtungen, nicht den außerschulischen Bildungsstätten zugeordnet werden und deshalb nicht öffnen dürfen.
Es ist dringend eine Lösung zugunsten dieser Bildungseinrichtungen notwendig, denn unter der anhaltenden Schließung leiden nicht nur die Betreiber*innen bzw. die Pädagoginnen und Pädagogen, sondern auch die Tanzschüler*innen, unter diesen vor allem hoffnungsvolle Tanztalente, deren Chancen auf eine Tanzkarriere mit jedem Monat schwinden.
Orsak
Abgesehen davon, dass Ballett, Modern Dance, Jazz Dance oder Ähnliches kein Freizeitvergnügen sind, sondern körperlich fordernder Sport, können noch weitere Punkte angeführt werden, die gegen diese Einordnung sprechen:
- Die Kurse werden von ausgebildeten Tanzpädagogen geführt, die nach einem Lehrplan unterrichten, wodurch diese der außerschulischen Bildung zugeordnet werden sollen.
- Neben der körperlichen Erziehung werden dabei auch kognitive Fähigkeiten durch Einüben unterschiedlichster Choreographien geschult, womit ein ganzheitlicher Ansatz erkennbar ist, der über einen reinen Zeitvertreib in der Freizeit hinausgeht.
- Zudem, den Zielen eines Lehrplanes entsprechend, erhöht sich die Komplexität der eingeübten Tanzsequenzen mit jeder Stunde.
Des Weiteren ist es durch einfachste Maßnahmen möglich, ein umfassendes Hygienekonzept umzusetzen, da die Trainingseinheiten gänzlich ohne Körperkontakt möglich sind und auch mit genügend Abstand und mit guter Lüftung durchgeführt werden. Zumal sich die Hygienepläne in der Praxis längst bewährt haben (neben den allgemeinen Hygieneregeln, herausgegeben vom Deutschen Berufsverband für Tanzpädagogik e. V., unter anderem markierte, abgegrenzte Tanzbereiche). Schon bei den letzten Öffnungen sind diese ausgearbeitet und erprobt worden.