Sozialleistungen, besonders Opferentschädigungsleistungen, nicht unter das Erbrecht.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

Verursacher von Sozialhilfebedürftigkeit dürfen nicht durch Sozialleistungen profitieren dürfen. Das betriifft vor allem Familien, deren Kinder wegen Misshandlung und/oder Vernachlässigung und auch vorgeburtliche Schädigung durch Alkohol und Drogen in Pflegefamilien oder Einrichtungen gegeben wurden. Bei Versterben dieser Pflegekinder sollen deren Ursprungsfamilien nicht die gesetzliche Erbfolge des durch Sozialleistungen wie Grundrente, Schwerbeschädigtenzulage evtl. angesparten "Vermögens" antreten dürfen.
Gesetzesänderung und Gesetzeserweiterung im Sozialhilferecht und Erbrecht.

Begründung

Der Grund für diese Petition ist unsere Geschichte und betrifft auch andere Pflegefamilien.
Es ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Unser Pflegesohn Julian erlitt als Säugling mit sechs Monaten durch seine leibliche Mutter schwerste Hirnverletzungen durch Schütteln, einen Schädelbasisbruch und Rippenserienfraktur.
Das Kind überlebte, hatte aber eine ausgeprägte Tetraspastik, war faktisch blind und blieb Zeit seines Lebens auf dem Stand eines Säuglings. Die Mutter wurde infolgedessen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Im Rahmen unserer Kurzzeitpflegeeinrichtung kam Julian mit 8 Monaten zu uns. Als wir unsere Selbstständigkeit aufgaben, blieb Julian in unserer Familie, da das abgebende Jugendamt unsere gute Pflege sah. Mit 11 Jahren wurden wir aufgrund der aufwändigen Pflege als Pfleger im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes für Julian angestellt. Julian war voll und ganz in der Familie integriert, wurde als Säugling sogar mitgestillt und wir besuchten mehrere Delfintherapien. Unser Gehalt wurde vom niedersächsischen Landesamt für Soziales im Rahmen der Pflegezulage auf Julians Konto gezahlt. Eine Rechtsanwältin als Ergänzungspflegerin zahlte es aus und führte Sozialversicherung und Lohnsteuer ab.
Als Julian mit 22 Jahren aufgrund des sich verschlechternden Gesundheitszustandes verstarb, "erbte" der leibliche Vater und seine noch lebenden leiblichen Geschwister sein aus Grundrente, Schwerbeschädigtenzulage, Pflegezulage und Ausgleichsrente gebildetes "Vermögen." Er ließ seine Exfrau als erbunwürdig erklären. Er war aber auch für die Taten seiner Frau mitverantwortlich, denn er hat sie nicht unterstützt und ist sogar kurz vor Geburt von Julian fremd gegangen. Der Vater hat sich in den letzten 21 Jahren nicht mehr um Julian gekümmert und war noch nicht einmal auf der Beerdigung. Wir haben die Beerdigung organisiert und kümmern uns um das Grab. Wir haben nicht nur unseren Pflegesohn verloren, sondern durch die Vererbung an den leiblichen Vater ein Teil unseres Gehaltes und sehen uns sogar der Forderung auf Ausgleich der als Schädigungsausgleich für Julian angeschafften Sachwerte.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.12.2021
Sammlung endet: 13.02.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern