Steuerberatungsgesetz - Verpflichtender Nachweis für Juristen einer Steuerberaterprüfung bei steuerberatenden Tätigkeiten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

27 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

27 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass es Pflicht wird für Juristen, eine Steuerberaterprüfung vorzuweisen, sofern sie steuerberatend tätig sind.ODER es soll eine entsprechende Informationspflicht eingeführt werden, die auf der Internetseite des steuerberatenden Rechtsanwaltes sichtbar ist: "Keine Fort- und Weiterbildung zum Steuerberater". Hiermit soll der Schutz von Steuer-Ratsuchenden gewährleistet werden.

Begründung

Juristen erwerben während Ihres Studiums lediglich Kenntnisse der Abgabenordnung. Umso erstaunlicher ist es, viele Juristen vorzufinden, die angeblich umfassende Kenntnisse in sämtlichen Steuerbereichen haben wollen und ernsthaft bei ganz anderen und komplexeren Steuerthemen steuerlich beraten. Niemand in Deutschland darf einen so wichtigen beratenden Beruf ausüben, ohne entsprechende Kenntnisse. Außer bei den Juristen, da wird eine Ausnahme gemacht. Meistens lassen sich diese von den Steuermandanten auch noch die Steuer erklären! Die steuerberatenden Juristen haften so gut wie gar nicht. Es haftet der, der unterschreibt. Wie kann das sein in Deutschland? Gerade bei so wichtigen und sehr komplexen Themen, wie unserer Deutschen Steuervielfalt? Bei Rechtsanwälten wird keine Fort- und Weiterbildung zum Steuerberater gefordert! Niemand sonst darf ohne Weiterbildung zum Steuerberater steuerberatend tätig sein. Und das ist ja auch richtig so! Unglaublich, was sich da auf dem Markt alles "Steuerberater" nennt. Hier ist ganz dringend Handlungsbedarf angesagt, auch wenn Herr Dr. Schäuble selber Jurist ist und sich das Thema "Steuer" auf den Leib geschrieben hat.Forderung:Rechtsanwälte, die steuerberatend tätig sein wollen, MÜSSEN die Weiterbildung zum Steuerberater vorweisen und selbstverständlich für die Beratung auch haften. Oder es soll eine entsprechende Informationspflicht eingeführt werden, die auf der Internetseite des steuerberatenden Rechtsanwaltes sichtbar ist: "Keine Fort- und Weiterbildung zum Steuerberater".

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.07.2017
Sammlung endet: 17.10.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-18-08-616-044645 Steuerberatungsgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin fordert eine Verpflichtung für Juristen, eine Steuerberaterprüfung
    vorzuweisen, sofern sie steuerberatend tätig sind.

    Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, Steuerberatung
    sei ein komplexes Fachgebiet, welches nur mit entsprechenden Kenntnissen
    ausgeübt werden solle. Juristen würden sich in ihrem rechtswissenschaftlichen
    Studium gerade keine bzw. keine ausreichenden Kenntnisse hierzu aneignen
    können, so dass sie steuerberatende Tätigkeiten nur mit entsprechender Fort- und
    Weiterbildung ausführen sollen. Um eine Haftung der Mandanten infolge
    unzureichender Beratung zu vermeiden, sollen Juristen verpflichtet werden, ihre
    Weiter- bzw. Fortbildung zum Steuerberater anzuzeigen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
    Unterlagen verwiesen.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Sie
    wurde durch 27 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 3 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Nach §3 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sind Rechtsanwälte zur
    geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Dies beruht darauf, dass
    Rechtsanwälte zur Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten
    berechtigt sind (§ 3 Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO –). Diese
    Berechtigung umfasst auch die steuerliche Hilfeleistung als Teil der allgemeinen
    Rechtsberatung.

    Volljuristen haben zwei juristische Staatsprüfungen erfolgreich abgelegt. Mit dem
    Bestehen der Zweiten Juristischen Prüfung erlangt ein Volljurist die Befähigung zum
    Richteramt beispielsweise an einem für das Steuerrecht zuständigem Finanzgericht.
    Die Befähigung zum Richteramt ist zugleich die Voraussetzung für die Zulassung als
    Rechtsanwalt. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt jedoch nur dann, wenn
    die persönliche Eignung vorliegt (§ 7 BRAO).

    Dies entspricht den Zulassungsvoraussetzungen bei Steuerberatern.

    Eine Pflicht für Juristen einzuführen, eine Steuerberaterprüfung abzulegen, sofern
    diese steuerberatend tätig sind, kann daher nicht befürwortet werden, zumal es sich
    bei der Steuerberatung lediglich um einen Teil der Rechtsberatung handelt und
    Volljuristen umfänglich Rechtsberatung betreiben dürfen.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
    stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens weiter tätig zu werden. Er empfiehlt
    daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
    werden konnte.

    Begründung (PDF)

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243 Unterschriften
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