Petition richtet sich an:
Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder
Wir wollen verhindern, dass die Novellierung in dem geplanten Maße durchgesetzt wird. Das Internet hat Recht auf freie Meinung!
Begründung
Im Zuge der Novellierung des Medienstaatsvertrages planen die Rundfunkkomissionen der Länder tiefgreifende Einschnitte in die Meinungsvielfalt des Internets. So müssen sich unter Umständern Alternative Medien für eine Rundfunklizenz bewerben. So sollen z.B. Kanäle bei Youtube, die über 5000 Nutzer haben, eine Rundfunklizenz beantragen müssen. Eine Zulassung kann man immer auch verweigern, Zensur durch die Hintertür und begründet mit der Regulierung von Großkonzernen wäre die Folge.
§ 20 b Bagatellrundfunk
(1) Keiner Zulassung bedürfen
Rundfunkprogramme, die aufgrund ihrer geringen journalistisch-redaktionellen Gestaltung, ihrer begrenzten Dauer und Häufigkeit der Verbreitung, ihrer fehlenden Einbindung in einen auf Dauer angelegten Sendeplan oder aus anderen vergleichbaren Gründen nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten,
Rundfunkprogramme, die jedenfalls weniger als 5000 Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,
Rundfunkprogramme im Internet, die regelmäßig im Monatsdurchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen [oder vorwiegend dem Vorführen und Kommentieren des Spielens eines virtuellen Spiels dienen].
Die zuständige Landesmedienanstalt bestätigt die Zulassungsfreiheit auf Antrag durch Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Der ganze Entwurf lässt sich hier nachlesen:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Medienstaatsvertrag_Online_JulAug2018.pdf