Straßenverkehrsordnung - Grünes Blinken vor Wechsel der Ampel auf Gelb

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

392 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

392 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das die Ampeln wie in Österreich bundesweit umgestellt werden. In Österreich ist es ja so geregelt, das die Grünphase blinkt, bevor sie dann wieder auf gelb und rot umschaltet.

Begründung

Ich als Autofahrer kann damit viel besser abschätzen, ob ich stehen bleiben muss, oder ich noch durchfahren kann. Ich finde es so viel besser, als wenn es so plötzlich und schnell auf gelb wechselt. Ich bin mir da immer unsicher, ob ich noch schnell durchfahren soll, oder meine Geschwindigkeit verlangsame und stehen bleiben muss. Wenn aber das grüne Licht erst viermal blinkt, bevor auf gelb umgeschaltet wird, kann ich mich damit viel besser einstellen. Ich weiß das die Ampel dann gleich umschalten wird.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.07.2012
Sammlung endet: 24.08.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9213-030322aStraßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Einführung eines Grün blinkenden Signals beim
    Farbphasenwechsel der Wechsellichtzeichenanlagen wie in Österreich gefordert.
    Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 392 Mitzeichnungen und
    68 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Alle Petitionen
    werden aufgrund des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung zugeführt. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass dabei nicht
    auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann.Zur Begründung des
    Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Österreich im Vergleich zur
    deutschen Ampelschaltung über eine wesentlich bessere Schaltvariante verfüge.
    Dort blinke das grüne Licht, bevor die Ampel auf „Gelb“ und dann auf „Rot“
    zurückschalte. Dadurch könnten sich die Verkehrsteilnehmer früher auf die
    kommende Verkehrssituation einstellen und ihre Fahrgeschwindigkeit
    dementsprechend anpassen. Dies verbessere eine vorausschauende Fahrweise.
    Bezüglich weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    § 37 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt das Verhalten an Ampeln. Die die
    StVO begleitende Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) schreibt zu § 37 StVO

    ausdrücklich vor, dass Wechsellichtzeichen auch vor Farbwechsel nicht blinken
    dürfen. Diese Vorschrift steht in Übereinstimmung mit dem Wiener Übereinkommen
    über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968, dessen Vertragspartei
    Deutschland ist. Dort ist in Artikel 23 ausdrücklich geregelt, dass die Lichter von
    Ampeln des Drei-Farben-Systems und des Zwei-Farben-Systems nicht blinken
    dürfen. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass wegen dieser internationalen
    Vorgaben keine Änderung der nationalen Regelungen möglich ist.
    Im Übrigen merkt der Petitionsausschuss an, dass technische Grundlage für die
    Einrichtung und den Betrieb von Ampeln an Bundesfernstraßen, aber in der Regel
    auch an den Straßen anderer Baulastträger die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“
    (RiLSA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sind, die von
    den Ländern in ihrem Verantwortungsbereich verbindlich eingeführt werden.
    Herausragendes Ziel ist es, mit der Bereitstellung grundlegender Bestimmungen und
    Empfehlungen die Verkehrssicherheit und die Qualität des Verkehrsablaufes durch
    Einrichtung von Lichtsignalanlagen zu verbessern.
    Das in Deutschland übliche System kennt sogenannte Übergangszeiten an den
    Ampelanlagen. Sie zeigen den Verkehrsteilnehmern an, wann der Wechsel von der
    Freigabezeit „Grün“ zur Sperrzeit „Rot“ erfolgt. Das Übergangssignal „Gelb“ leuchtet,
    bevor die Sperrzeit „Rot“ erscheint, und bevor die Ampel das Freigabesignal „Grün“
    anzeigt, leuchten gleichzeitig „Rot“ und „Gelb“.
    Die Dauer der Übergangszeit („Gelb“) wird nach der zulässigen
    Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
    beträgt sie in der Regel drei Sekunden. Die Regelübergangszeiten bei höheren
    Geschwindigkeiten sind dementsprechend länger, zum Beispiel vier Sekunden bei
    60 km/h und fünf Sekunden bei 70 km/h. Die jeweilige Zeitspanne ermöglicht es,
    unter Berücksichtigung einer angemessenen Reaktionszeit rechtzeitig zum Stehen
    zu kommen bzw. ohne Gefährdung weiter zu fahren und die Kreuzung zu
    überqueren.
    Der Ausschuss weist abschließend darauf hin, dass dennoch vielfach diskutiert
    wurde, Ampelanlagen auf andere Farbwechsel umzurüsten, unter anderem auch auf
    die hier vorgeschlagene zusätzliche Phase „Grün blinken“. Die Überlegungen
    erfolgten vor allem im Hinblick auf die Verkehrssicherheit: Von einer Änderung wurde
    jedoch abgesehen, da die angedachten Phasenschaltungen im Ergebnis dazu
    verleiten können, verfrüht oder zu schnell in die Kreuzung hinein zu fahren. Sie sind
    daher unter Sicherheitsaspekten als sehr kritisch einzustufen.

    Der Petitionsausschuss hält die bestehenden Regelungen somit für angemessen und
    sieht keinen Anlass für ein parlamentarisches Tätigwerden.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)

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