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Tierschutzgerechtes Töten - Betäubung von Schlachttieren mit Argon oder Helium

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Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Aloitti 2017
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Tämä on verkkoadressi des Deutschen Bundestags.

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Schlachttiere wie z.B. Schweine vor der Schlachtung nur noch mit Gasen wie Argon oder Helium betäubt werden dürfen, die den Tieren einen sanften Tod ermöglichen.

Perustelut

Gegenwärtig ist es so das beispielsweise Schweine vor der Schlachtung mit Kohlendioxid (CO2) betäubt werden, was für viele Schweine allerdings oftmals einen qualvollen Tod bedeutet, da CO2 die Schleimhäute reizt und die Tiere das Gas riechen können, was oftmals zu Panik während der Vergasung führt. Darum sind oft Stresshormone im Fleisch der Tiere zu finden.Es gibt allerdings alternative Gase wie Argon und Helium, von denen wissenschaftlich erwiesen ist das sie den Tieren einen quallosen Tod ermöglichen, welche jedoch nicht von den Schlachtbetrieben verwendet werden, da diese die Kosten der Produktion in die Höhe treiben würden.Fleisch würde durch eine solche Regelung zwar etwas teurer werden, aber einfach nur aus Anstand und Mitgefühl sind wir dazu verpflichtet den Tieren ein besseres Leben und einen quallosen Tod zu gewähren.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 04.12.2017
Keräys päättyy: 20.02.2018
Alue: Saksa
Aihe:  

Uutiset

  • Pet 3-19-10-78470-001835 Tierschutzgerechtes Töten

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten
    und beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
    Landwirtschaft – zu überweisen, soweit es um die weitere Prüfung von Alternativen
    zur Betäubung durch Kohlendioxyd geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass Schlachttiere ausschließlich mit Gasen wie Argon
    und Helium betäubt werden dürfen.

    Er führt aus, dass diese den Tieren einen „sanften Tod“ ermöglichen würden.
    Gegenwärtig würden Schweine beispielsweise vor der Schlachtung mit Kohlendioxyd
    (CO²) betäubt. Dieses habe oftmals für die Tiere einen qualvollen Tod zur Folge. Argon
    und Helium würden ihnen dagegen eine quallosen Tod ermöglichen, wie
    wissenschaftlich erwiesen sei. Da die Kosten für die Schlachtbetriebe steigen würden,
    würden diese Gase nicht eingesetzt. Es bestehe daher Handlungsbedarf.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 124 Mitzeichnende haben das
    Anliegen unterstützt. Der Ausschuss hat eine weitere Petition mit einem
    vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des Sachzusammenhanges mit der
    vorliegenden Petition gemeinsam behandelt wird. Der Petitionsausschuss hat im
    Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine
    Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des Petitionsausschusses
    hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

    Unter Tierschutzgesichtspunkten ist es in der Tat problematisch, dass die Betäubung
    bei der Anwendung von Kohlendioxyd nicht augenblicklich eintritt. Nach den
    Ausführungen der Bundesregierung bestehen jedoch häufig Missverständnisse
    hinsichtlich der Wirkung von CO². Der Bewusstseinsverlust des Schlachttieres ist in
    erster Linie auf einen schnellen Abfall des PH-Wertes im Gehirn zurückzuführen. Dies
    bedeutet, dass die Schweine nicht aufgrund eines Mangels an Sauerstoff ersticken.
    Auch sind die Schweine nicht erst dann bewusstlos, wenn sie ruhig auf der Seite
    liegen. Unkontrollierte, krampfartige Bewegungen und auch Geräusche, die auch
    geraume Zeit nach dem Bewusstseinsverlust auftreten, können von den Tieren dann
    nicht mehr wahrgenommen werden. Weiterhin sieht die Bundesregierung einen
    grundsätzlichen Vorteil für den Tierschutz darin, dass in Schlachtbetrieben mit
    modernen CO²-Betäubungsanlagen die Möglichkeit besteht, die Schweine von der
    Anlieferung bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit in der Gruppe zu lassen. Die
    Verwendung elektrischer Betäubungsverfahren würde dagegen eine Vereinzelung der
    Tiere erforderlich machen.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesforschungsinstitute
    Max-Rubner-Institut und Friedrich-Loeffler-Institut in diverse Projekte involviert sind,
    die zum Inhalt haben, Alternativen zur CO²-Betäubung zu finden. Es ist zutreffend,
    dass für die Gase Argon und insbesondere Helium Vorteile für den Tierschutz ermittelt
    wurden. Die Bundesregierung hat jedoch mitgeteilt, dass die Anwendung dieser Gase
    bislang nicht praxisreif sei. Bei der Verwendung von Argon liege dies u.a. an Bedenken
    hinsichtlich der Fleischqualität. Im Fall von Helium würden die globalen
    Gewinnungs- und Handelsbedingungen Hindernisse darstellen. Aus diesem Grund
    würden daher weiter Alternativen geprüft.

    Der Petitionsausschuss unterstützt eine Weiterentwicklung des Tierschutzes bei der
    Schlachtung. Er empfiehlt daher, die vorliegende Petition dem Bundesministerium für
    Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu überweisen, soweit es um die weitere
    Prüfung von Alternativen zur Betäubung durch Kohlendioxyd geht, und das
    Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung
    – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – zur Erwägung zu
    überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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