Überarbeitung des Paragraphen 315d StGB

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag Petitionsausschuss

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundestag Petitionsausschuss

Mit dem Paragraphen 315d Abs. 3 StGB ist die Polizei in Deutschland befähigt worden, willkürlich Autofahrern den Führerschein vorläufig zu entziehen und nachträglich strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Begründung

Die Intention des Paragraphen scheint sich auf wirkliche „Raser“ zu konzentrieren, aber da die Polizei keine Beweismittel vor dem Gericht vorführen müssen, reicht jediglich deren Aussage um den Tatvorwurf einer STRAFTAT zu begründen und zu bezeugen. Daher wir hiermit eine Überarbeitung des Paragraphen 315d StGB und explizit des 3. Absatzes, um willkürliche Entscheidungen von polizeichlicher Seite zu unterbinden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.05.2019
Sammlung endet: 21.05.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

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