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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Petition fordert eine Änderung des deutschen Waffengesetzes, die es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Beleuchtungseinrichtungen wie Taschenlampen an sogenannten Anscheinswaffen (z.B. Airsoft-Waffen) anzubringen.
(Laser ausgenommen, da hier kein Sinn und Zweck zur Nutzung unter der gesetzl. Grenze von 7,5 Joule besteht und bei der gerechten Identifikation in einem Szenario entgegenwirken könnten (nicht von Gewicht)
Der Besitz, die Handhabung und Führung einer Anscheinswaffe bedarf gewissem Grundwissen, das Anbringen und die Verwendung in den einzelnen Use-Cases sollte hier mit inbegriffen und unter normalem Umgang und der Führung unter Einhaltung der Gesetzlichen Vorgaben und der mit eingehenden Verantwortung verstanden werden.
Begründung
Ziel:
Die Petition zielt darauf ab, das bestehende aber stark veraltete Gesetz an die heutigen Anforderungen anzupassen und eine sichere und praktikable Regelung für den Umgang mit Anscheinswaffen zu schaffen.
Kernpunkte der Forderung:
- Sicherheit und Umgang mit Waffen: Erleichterung durch montierte Beleuchtungseinheiten: Der Umgang mit Waffen und Anscheinswaffen erfordert höchste Konzentration. Eine montierte Taschenlampe an der Waffe erleichtert den sicheren Umgang erheblich, da beide Hände frei bleiben, präzise Beleuchtung ermöglicht wird und die Reaktionszeit verbessert. Dies erhöht die Sicherheit, besonders im Ernstfall, und fördert den verantwortungsvollen Einsatz gemäß Waffengesetzen.
- Sicherheit z.B. bei Homedefense Szenarien: Die Möglichkeit, Anscheinswaffen mit Beleuchtungseinrichtungen zu versehen, würde es ermöglichen, im Falle einer Bedrohung das Ziel präzise zu identifizieren und somit Missverständnisse zu vermeiden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Dies würde insbesondere in einer potenziellen Heimverteidigungssituation von Vorteil sein und negative Auswirkungen minimieren.
- Verantwortung des Besitzers: Der verantwortungsvolle Umgang mit Anscheinswaffen sollte weiterhin gewährleistet sein, der Einsatz von Taschenlampen hat hier positive Eigenschaften.
- Förderung von sicherem Selbstschutz: Die aktuelle Regelung schränkt den Gebrauch von Anscheinswaffen für den Selbstschutz ein, insbesondere bei Waffen unter 7,5 Joule, die als weniger gefährlich gelten. Eine Änderung würde es Menschen ermöglichen, ihre Anscheinswaffen im vollen Umfang zu nutzen, was potenziell den Einsatz von echten Schusswaffen verringern und die Zahl illegaler Waffen reduzieren könnte.
- Modernisierung des Gesetzes: Das derzeitige Gesetz von 1972 entspricht nicht mehr den modernen Erfordernissen sondern Widerspricht eigentlich klar den Sicherheitsmaßnamen oder Vorkehrungen und könnte in seiner Anwendung Probleme sowohl für Behörden als auch für Waffenbesitzer verursachen. Zudem ist das Verbot von Beleuchtungseinrichtungen in der Praxis oft nicht durchsetzbar, da Beleuchtungseinrichtungen selbst nicht illegal sind und auf Online-Marktplätzen meist nicht reguliert oder verboten werden.
- Internationale / EU-Standards: Die deutsche Gesetzgebung sollte sich an internationalen Standards oder der Standards auf EU-Ebene orientieren bzw. im Stande sein veraltete Gesetzgebungen ohne Probleme zu Aktualisieren.
- Verhinderung von Eskalation: Eine klare Identifikation von Personen und Objekten kann dazu beitragen, gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern.
- Prävention von illegalen Aktivitäten: Eine klare erneuerte gesetzliche Regelung fördert die Transparenz und erschwert es, Anscheinswaffen für illegale Zwecke zu missbrauchen. Eine erweiterte Aufklärung z. B. auch an Schulen würde sehr viel Sinn ergeben und den Missbrauch einschränken.
Förderung von Vertrauen und Zusammenarbeit
- Erhöhtes Vertrauen in die Polizei: .
- Bessere Kommunikation zwischen Polizei und Bevölkerung:
- Eindeutige Identifizierung von illegalen Waffen bzw. illegal getragenen Anscheinswaffen und schnellere Identifizierung
Optimierung der Polizeiausbildung
- Bessere Ausbildung für Polizeibeamte
- Bessere Ausrüstung für Polizeibeamte
(sowie andere aktuell Vorkommnisse durch sinn-entleerte Aufklärungsversuchen entgegenwirken, da die Gewichtung hier klar falsch verteilt ist und teilweise gegen jeglichen Sinn und Zweck verstoßen).
Durch das Allgemeine Verbot des Tragens und der Nutzung in der Öffentlichkeit bedarf es keiner extra Regelung für Taschenlampen in der aktuellen Gesetzgebung
Einzelne Vorfälle können hier nicht mit Mehrwert für die Allgemeinheit mit einbezogen werden da solche Szenarien durch öffentliche Erreichbarkeit der Beleuchtungseinrichtungen und Waffenzubehör unter keinen Umständen verhinderbar sind.
Diese Thematik ist zu prüfen und eine Änderung des Waffengesetzes zu erwägen, um eine an die modernen Erfordernisse angepasste und sicherheitsfördernde Regelung mit Wert für die Allgemeinheit unter Miteinbeziehung dem Stand der Technik zu ermöglichen.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
19.11.2024
Sammlung endet:
20.11.2024
Region:
Deutschland
Kategorie:
Sport