Umsatzsteuer - Abschaffung bzw. Senkung der Mehrwertsteuer auf Fahrausweise des ÖPNV

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

445 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

445 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...,dass die Mehrwertsteuer auf Nahverkehrs-Fahrkarten und auf Fernverkehrs-Fahrkarten der Bahnen und Busse abgeschaft wird oder auf nur 2% gesenkt wird.

Begründung

Die Mobilität ist mittlerweile sehr teuer geworden,um Anreize zu bieten für ein Umsteigen auf die Bahnen und Busse und nicht auf Elektroautos(Flächenverbrauch,Verteuerung von Akkus,Verknappung von weiteren Rohstoffen,Unfallträchtigkeit,etc.),Erdgasautos,etc. umgestiegen wird,die vermeintlich der Umwelt nicht schaden...Durch diese Maßnahme würden viele Bevölkerungsschichten eher profitieren(Schüler/Pendler/Touristen/Familien/etc.).Die Unternehmen und Verkehrsverbünde würden endlich besser entlastet werden(teilweise würde bei einem Wegfall der MWST die Deckungsgrade,bzw. der Fehlbetrag niedirger ausfallen-somit für mehr Bestellungen und Modernisierungen/Reaktivierungen/Verbesserungen zur Verfügung stehen.Darum 0% MWST - wie andere Europäische Länder es schon vormachen.Positiv:Entstehung von mehr Arbeitsplätzen und eine weitere Sicherheit für künftige Generationen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.07.2012
Sammlung endet: 30.08.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-6120-040366Umsatzsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, die Umsatzsteuer auf Fahrausweise des öffentlichen
    Personennahverbandes abzuschaffen oder sie alternativ auf 2% zu senken.
    Zur Begründung führt der Petent an, die Mobilität sei im Laufe der Zeit sehr teuer
    geworden. Daher sei es geboten, Anreize für ein Umsteigen auf Busse und Bahnen
    zu schaffen. Durch eine Abschaffung oder Senkung der Mehrwertsteuer auf
    Fahrausweise des Nahverkehrs würden breite Bevölkerungsschichten profitieren.
    Außerdem würden die Unternehmen und Verkehrsverbünde entlastet, da die
    Kostendeckungsgrade verbessert werden könnten.
    Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht. Es gingen 445 Mitzeichnungen sowie
    23 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
    wie folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt grundlegend fest, dassdie Mehrwertsteuer innerhalb der
    Europäischen Union weitgehend harmonisiert ist. Jeder Mitgliedstaat ist an die
    Vorgaben der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das
    gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) gebunden.

    In den Artikeln 132 bis 137 der MwStSystRL ist explizit festgelegt, welche Umsätze
    von der Mehrwertsteuer zu befreien sind. Da Umsätze aus dem Verkauf von
    Fahrkarten für Bahnen und Busse hier nicht aufgeführt sind, wäre eine
    Steuerbefreiung mit dem Unionsrecht nicht vereinbar.
    Nach Artikel 98 der MwStSystRL können die Mitgliedstaaten einen oder zwei
    ermäßigte Steuersätze auf bestimmte Kategorien von Gegenständen oder
    Dienstleistungen anwenden. Artikel 99 der MwStSystRL bestimmt, dass die
    ermäßigten Steuersätze mindestens 5% betragen müssen. Daher wäre auch die
    Einführung eines Steuersatzes von 2% auf Umsätze aus dem Verkauf von
    Fahrkarten für Bahnen und Busse nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in
    Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
    daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
    Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
    – dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – als Material zu
    überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
    geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)

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