uneingeschränkte Lohnfortzahlung bei Corona - Änderung von Abs. 1 Satz 4 des § 56 IfSG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Unbestreibar erkranken auch ein- oder mehrfach Geimpfte an Corona.Insofern fehlt der Nachweis, dass eine Erkrankung durchSchutzimpfung hätte verhindert werden können. Vielmehr stellt dies eine unbewiesene Vermutung dar.
Somit kommt es einem Impfzwang gleich, wenn die Lohnfortzahlung bei Ungeimpften oder "minder"Geimpften ausgesetzt werden soll. Ein Impfzwang wurde im Bundestag aber abgelehnt. Demzufolge ist auch kein impliziter Impfzwang zulässig, zumal die Impfung die Erkrankung nicht zuverlässig abwenden kann.
Insofern ist Abs. 1 Satz 4 des § 56 IfSG zu streichen oder adäquat anzupassen. Eine Lohnfortzahlung muss in allen Fällen gewährt werden.

Begründung

Die Verweigerung der Lohnfortzahlung wirkt wie eine Bestrafung und übt starken Druck aus, eineSchutzimpfung in Anspruch zu nehmen. Zwang, eben erst im Bundestag verworfen, wird so durch dieHintertür wieder eingeführt.
Außerdem erkranken auch Geimpfte, unabhängig der Zahl ihrer Impfungen. Dass eine Impfung im Einzelfall die Erkrankung hätte verhindern können, ist eine in den Raum gestellte Vermutung, die sich nicht nachweisenlässt.
Schlussendlich ist die Solidargemeinschaft auch für Adipöse, Diabetiker, Alkoholkranke, Epileptiker ... ...offen. Bariatrische Operationen, Entzugskuren, Insulin und andere(s) wird gemeinsam finanziert. Auch bei diesen Erkrankungen könnte man sagen: Sie sind vermeidbar. Auch diese Menschen könnte man ausgrenzen und im Stich lassen. Es ist nicht einzusehen, dass bei Corona anders verfahren werden soll.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.04.2022
Sammlung endet: 21.06.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

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