Ungleichbehandlung bei der Rentenzahlung zwischen Geschiedenen und Verwitweten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestagess

2 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

2 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuß des Deutschen Bundestagess

Wenn bei einer Scheidung ( in den meisten Fällen ) der Ehemann bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches einen Teil seiner Rente der geschiedenen oder Ex-Ehefrau opfern muss, diese aber wieder heiratet und dadurch eine erneute Versorgung ( durch den neuen Ehemann )erhält, stellt das nach meiner Meinung eine Doppelversorgung und Ungleichbehandlung dar. Einer Witwe wird die Witwenrente bei Wiederverheiratung sofort und ersatzlos gestrichen. Ich fordere, dass bei Wiederverheiratung der / die Begünstigte durch den Versorgungsausgleich , wie bei der Witwenrente, der Anteil des Ausgleichzahlers gestrichen wird und dem Zahler wieder gutgeschrieben wird.

Begründung

Ich behaupte dass diese Rentenregelung, bzw. der Versorgungsausgleich ein Verstoß gegen die Gleichbehadlung vor dem Gesetz darstellt. Diese Regelung unterstützt einerseits eine "Überversorgung" der begünstigten Seite, während die zum Ausgleich / Zahlung herangezogene Seite beim Renteneintritt nicht selten in den finanziellen Ruin abgleitet und im Gegensatz zur begünstigten Seite nicht mehr in der Lage ist, eine neue Familie zu Gründen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.01.2014
Sammlung endet: 20.04.2014
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern