Verbraucherschutz - Angabe des Herstellungslandes auf Schuhen und Textilien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

868 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

868 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass Hersteller von Schuhen und Bekleidungstextilien verpflichtet werden, auf dem Produkt anzugeben, wo dieses tatsächlich hergestellt wurde (z.B. "Made in Germany").

Begründung

Bislang gibt es nur sehr wenige Hersteller von Schuhen und Bekleidungstextilien, welche auf allen ihren Produkten durch einen "Stempel" oder ein "Label" angeben, wo ihr Produkt gefertigt wurde. Angesichts der Tatsache, dass bei der Herstellung der o.g. Produkte - insbesondere im Ausland - Kinder eingesetzt werden oder aber unmenschliche Bedingungen für die Fabrikarbeiter/innen herrschen, wird es den Verbrauchern durch die Anbringung von einem, der Wahrheit entsprechenden Label oder Stempel ermöglicht, durch den Verzicht auf (den Kauf von) Produkte, welche in diesen Ländern gefertigt werden, Druck auf die Hersteller auszuüben. Gleichzeitig wird es ihnen ermöglicht, den Standort Deutschland ("Made in Germany") zu stärken, wenn sie Produkte mit der Kennung "Made in Germany" kaufen. So ist es z.B. nicht nachvollziehbar, warum ein Paar Schuhe einer "Edelmarke" weit über 200 Euro kosten, während der Material- und Herstellungswert allenfalls 1/4 beträgt - die Schuhe aber in einem sog. "Niedrigstlohnland" mit unmenschlichen Bedingungen hergestellt werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.06.2010
Sammlung endet: 26.07.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • am 08.06.2017
    Martin Jais

    Verbraucherschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.11.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung dem Bundesministerium für W irtschaft und Technologie
    und
    dem Bundesministerium für
    Ernährung,
    Landwirtschaft
    und
    Verbraucherschutz zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    c) dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

    Begründung

    Mit der Eingabe wird eine Verpflichtung der Hersteller von Schuhen, Bekleidung,
    Spielwaren etc. gefordert, auf
    ihren Produkten den tatsächlichen Herstellungsort
    anzugeben (z. B. "Made in Germany").

    Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine öffentliche Petition mit
    868 Mitzeichnungen und 28 Diskussionsbeiträgen sowie weitere inhaltsgleiche
    Eingaben vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um
    Verständnis, dass nicht auf
    jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden
    kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird in den Petitionen im Wesentlichen ausgeführt,
    dass bislang nur sehr wenige Hersteller, z. B. von Schuhen und Textilien, durch
    einen Stempel oder ein Label angeben würden, wo das Produkt gefertigt worden
    sei.

    Angesichts der Tatsache, dass bei der Herstellung der o. g. Produkte insbesondere
    im Ausland Kinder eingesetzt werden oder unmenschliche Bedingungen für die
    Fabrikarbeiter und Fabrikarbeiterinnen herrschen, würde es den Verbraucherinnen
    und Verbrauchern durch die Anbringung eines wahrheitsgemäßen Labels oder
    Stempels ermöglicht, durch den Verzicht auf den Kauf solcher Produkte Druck auf

    die Hersteller auszuüben. Gleichzeitig könnten bei einem Kauf von Produkten mit der
    Kennzeichnung Made in Germany der Standort Deutschland sowie der europäische
    Binnenmarkt gestärkt werden.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung zweier
    zu den Eingaben eingeholten Stellungnahmen des Bundesministeriums für
    W irtschaft und Technologie (BMW i) und des Bundesministeriums für Ernährung,
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass trotz vielfältiger Anstrengungen,
    humane Produktionsbedingungen zu schaffen, in einer Reihe von Schwellen- und
    Entwicklungsländern weiterhin unmenschliche Arbeitsbedingungen bis hin zur
    Kinderarbeit anzutreffen sind.

    Der Ausschuss stellt zudem fest, dass für gewerbliche Waren europaweit zurzeit
    keine Verpflichtung zur Ursprungskennzeichnung besteht. In der EU-Richtlinie über
    unlautere
    Geschäftspraktiken
    im
    binnenmarktinternen
    Geschäftsverkehr
    (Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005) werden zwar
    falsche Angaben zur
    kommerziellen Herkunft als irreführend eingestuft, aber es wird keine Verpflichtung
    zur Angabe der Herkunft statuiert. Eine freiwillige Kennzeichnung ist den
    Mitgliedstaaten möglich.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass auf EU-Ebene derzeit ein zur Petition
    sachgleicher Verordnungsentwurf, basierend auf den Artikeln 26 und 114 des
    Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, beraten wird. Die
    Europäische Kommission hat dem Rat der Europäischen Union und dem
    Europäischen Parlament (EP) im Februar 2009 einen ersten Vorschlag für eine
    Verordnung
    zur
    Bezeichnung
    und
    Etikettierung
    von
    Textilerzeugnissen
    (Dok.-Nr. 6095/09) unter-breitet. Die Stellungnahme des EP erfolgte nach erster
    Lesung im Mai 2010 (Dok.-Nr. 9905/10). Darin wurde eine verpflichtende
    Ursprungskennzeichnung für alle aus Drittländern importierte Textilerzeugnisse
    gefordert. Im Mai 2011 wurde die Verordnung in zweiter Lesung im EP behandelt.
    Die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene
    bleibt abzuwarten.

    Der Petitionsausschuss weist außerdem darauf hin, dass die Bundesregierung im
    Rahmen ihrer Möglichkeiten eine Reihe von Anstrengungen unternimmt, um die
    Verhältnisse in den entsprechenden Ländern zu verbessern. Dies geschieht z. B.

    direkt über Projekte in der Entwicklungspolitik. Auch hat sich die Bundesrepublik
    Deutschland, wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten, u. a. durch die Ratifizierung
    der Übereinkommen der International Labour Organisation Nr. 138 und 182 zur
    Ächtung von Kinderarbeit verpflichtet.

    Auch für die Unternehmen ist es wichtig, die Qualität der Produkte zu kontrollieren,
    egal an welchem Standort der Erde produziert wird. Neben Qualität und Preis der
    Ware beeinflussen zunehmend weitere Kriterien, wie z. B. Produktionsbedingungen,
    die Kaufentscheidung von Verbrauchergruppen. Einige Unternehmen haben daher
    Sozial- und Umweltgütesiegel (z. B. Fair-Trade-Siegel, Ökotex-Standard 100) oder
    Aussagen über ihre unternehmerische Gesellschaftsverantwortung (Corporate Social
    Responsibility) als Marketinginstrumente erkannt und nutzen diese offensiv. Die
    Bundesregierung unterstützt diese Unternehmen, ihr freiwilliges Engagement für die
    Gesellschaft noch sichtbarer zu machen. Beispielsweise wurden im Rahmen der
    kürzlich beschlossenen Nationalen Strategie zur gesellschaftlichen Verantwortung
    von Unternehmen
    (Corporate Social Responsibility) Rahmenbedingungen
    geschaffen, die Unternehmen unterstützen, soziale, ökonomische und ökologische
    Kriterien bei der Produktion,
    im Handel und im Endverkauf einzuhalten. Es ist
    festzustellen, dass immer mehr Unternehmen bereit sind, diese aufzunehmen und
    das Geschäftsfeld danach auszurichten. Ergänzend dazu initiiert das BMELV
    verstärkt Projekte, die die Verbraucher durch Informationen noch besser in den
    Stand
    versetzen,
    ihre
    Kaufentscheidungen
    entsprechend
    auszurichten.
    Beispielsweise informiert der 2001 durch die Bundesregierung eingerichtete Rat für
    Nachhaltige Entwicklung über seine Internetseiten u. a. über Labels im Textil- und
    Bekleidungssektor, anhand derer sich Konsumenten hinsichtlich der Nachhaltigkeit
    dieser Produktgruppe orientieren können (www.nachhaltigkeitsrat.de).

    Zu dieser Thematik verweist der Petitionsausschuss im Übrigen auf die
    parlamentarischen Beratungen des Antrags der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache
    17/5759.

    Aus den genannten Gründen unterstützt der Petitionsausschuss das mit der Petition
    angesprochene Anliegen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung dem
    Bundesministerium für W irtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für
    Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen, den Fraktionen
    des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen
    Parlament zuzuleiten.

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