Verbraucherschutz - Kein Zutritt für Tiere beim Lebensmittelverkauf

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

79 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

79 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass Tiere, dort wo Lebensmittel verkauft, zubereitet und verzehrt werden, also auch in Restaurants, keinen Zutritt haben!

Begründung

Für viele Mitmenschen ist es völlig normal, ihren Hund mit ins Restaurant zu nehmen. Dies ist aber für die anderen Restaurantbesucher nicht erfreulich. Bei Regen schütteln sie ihr Fell erst einmal, sobald sie ins Restaurant kommen, man hat dann die Tropfen im Getränk und auf dem Essen, hinzu kommt noch der Geruch der Tiere, besonders bei Regen. Erst recht unangenehm wird es für Allergiker. Kein Mensch kommt auf die Idee Tieren den Zutritt in Lebensmittelgeschäfte oder gar in Metzgereien zu erlauben. (Wir müssen draußen bleiben!) Gleiches muß auch für Restaurants gelten!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.03.2018
Sammlung endet: 18.04.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-19-10-7125-004545 Verbraucherschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass in Restaurants ebenso wie an anderen Orten, an
    denen Lebensmittel verkauft, zubereitet und verzehrt werden, Tiere nicht mitgebracht
    werden dürfen.

    Er begründet dies damit, dass Hunde in Restaurants für viele unhygienisch seien und
    Allergiker erheblich beeinträchtigt sein könnten. Das Verbot, Tiere in
    Lebensmittelgeschäfte oder Metzgereien mitzunehmen, müsse auch für Restaurants
    gelten.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 79 Mitzeichnende haben das
    Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung eine Stellungnahme der Bundesregierung eingeholt. Die
    Prüfung des Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

    Die Regelungen für Lebensmittelgeschäfte, Metzgereien und Gaststätten, in denen
    Speisen ausschließlich verzehrt werden, sind lebensmittelhygienerechtlich
    unterschiedlich. Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen
    Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene haben Lebensmittelunternehmer
    sicherzustellen, dass auf allen ihrer Kontrolle unterstehenden
    Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln die
    Hygienevorschriften dieser Verordnung erfüllt sind. Essbereiche sind jedoch gemäß
    Anhang 1 Kapitel II dieser Verordnung von diesen besonderen Vorschriften
    ausgenommen. Daher unterliegen Gasträume oder Aufenthaltsbereiche in
    Gaststätten, Restaurants, Cafés und ähnlichen Betriebsstätten, in denen Speisen
    ausschließlich verzehrt werden, keiner Beschränkung des Zutritts von Hunden und
    Haustieren. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es im Ermessen des Betreibers
    der Gaststätte liegt, ob das Mitbringen von Hunden gestattet wird oder nicht. Diese
    Entscheidung obliegt ihm im Rahmen seines Hausrechts.

    Der Petitionsausschuss hält die Regelungen für sachgerecht. Er empfiehlt, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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