Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Neben CO2-Flottenwerten für die Fahrzeughersteller gibt die Regierung seit 2015 u. a. Mineralölunternehmen eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen vor, die sogenannte THG-Minderungsquote (§ 37 BImSchG [Bundesimmissionsschutzgesetz]).
Seit 01.01.2022 können Unternehmen, die in Deutschland CO2-emittierende Kraftstoffe verkaufen, die beim Verbrennen dieser Kraftstoffe entstehenden Treibhausgasemissionen kompensieren. Dies geschieht z. B. durch den Erwerb von THG-Quotenmengen von Dritten, die selbst emissionsarm oder emissionsfrei unterwegs sind.
Alle, denen ein vollelektrisches Auto, ein E-Motorrad oder ein E-Roller mit Zulassung gehört, dürfen seit dem 01.01.2022 ihre „eingesparten“ CO2-Emissionen verkaufen. Die Erstattung kann aktuell bis zu 350,00 EUR pro Jahr betragen.
Jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage erspart CO2 - die „eingesparte“ CO2-Emission einer Photovoltaik-Anlage ist exakt nachweisbar und ist genauso wertvoll, wie eine CO2-Ersparnis beim Verzicht auf CO2-emittierende Kraftstoffe.
Wir fordern:
Anerkennung einer THG-Quote für die emissionsfreien Elektroenergieerzeugung aus Sonnenlicht und angemessene Vergütung der „eingesparten“ CO2-Emission für jeden Betreiber einer Photovoltaik-Anlage!
Begründung
Gleichstellung aller Emissions-Vermeider! Motivation aller Bürger zur Vermeidung von Emissionen.