Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bisher ist es nicht erlaubt, Gespräche mit anderen Menschen aufzuzeichnen, auch dann nicht, wenn diese zur Beweiserhebung im Falle von Nachstellungsdelikten (verbale Drohungen, Verleumdungen, unter Druck setzen, verbale Verwirrung, negatives Priming) einer einzelnen Person über einen langen Zeitraum erforderlich wären.
Ohne Zuhilfenahme der Gesprächsaufzeichnung lassen sich Nachstellungsdelikte jedoch vielfach nicht beweisen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind derartige Aufzeichnungen sogar strafbar, wenn der Gegenpart, der die verbale Gewalt ausübt, nicht in die Aufzeichnung einwilligt, wodurch das sogenannte Opfer weiter in Bedrängnis gerät.
Wir fordern:
Straffreiheit bei Sammlung von Bild- und Tonmaterial ohne Einverständnis der Täter als Beweismittel für Nachstellungsdelikte und Belästigung!
Unterstützung bei der Beweismittelerhebung durch staatliche Stellen
Uploadfunktion für Bild- und Tondokumente im Falle von Online-Anzeigen zur zeitnahen Ablage auf dem Polizeiserver
Optimierung der Fälschungssicherheit von Tonaufnahmen
Verbot von Technologien, die dazu geeignet sind, Stimmen real existierender Personen nachzuahmen und die somit als Wegbereiter zur Fälschung von Tonaufnahmen dienen.
Verbot derartiger Technologieen, die außerdem dazu verwendet werden können, Individuen zu terrorisieren, indem man ihnen etwas vorspielt, was nicht real existiert und sie damit gegebenenfalls in eine Verwirrung führen und psychisch schädigen kann, bzw. dadurch die Darstellung ermöglicht, diese Menschen seien psychisch krank, obwohl sie es ga nicht sind..
Etwaige Diagnosen psychischer Instabilitäten dürfen keinesfalls dazu verwendet werden, einem "Opfer" nicht zu glauben! Jeder der eine Strafanzeige stellt, muss ernstgenommen werden; triff dies nicht zu, liegt mindestens Diskriminierung vor; im schlimmsten Fall kann ein derartiges Verhalten zur Vertuschung von Straftaten durch staatliche Stellen führen.
Begründung
Meine beste Freundin hat oben Beschriebenes selbst erlebt, ihr wurden auch Beweise (Fotos auf dem Smartphone) gestohlen; damit hat sie nun ein neues Problem, dass aus äußerer Sicht nicht nachvollziehbar ist, was ihr tatsächlich geschehen war. Überwiegend fand der Datendiebstahl bei ihr als Reaktion auf Delikte, die sie bei der Polizei zur Anzeige gebracht hatte, statt.
Der Zeitraum der Nachstellung erstreckte sich über mehr als 2 Jahre. Ihr ist nicht klar, warum, wozu und weshalb sie in wessen Schusslinie geraten war.
Sie wurde einer Art Gehirnwäsche unterzogen, die zunächst verursachte zu denken, sie habe alles, was geschehen war, durch ihre eigenen Gedanken ausgelöst. Das ist natürlich nicht richtig.
Es wurde auch versucht, sie durch gefälschte Tondokumente zu verwirren, die wahrscheinlich von einem Wiedergabegerät stammten. Sie leidet nicht unter einem Verfolgungswahn.
Was ihr zugefügt wurde ist UNRECHT und darf sich nicht wiederholen! Menschen in ähnlichen Situationen benötigen schnell Unterstützung bei der Beweismittelerhebung und -führung, damit eine Anzeige schnell wirkungsvoll sein kann.