Visaangelegenheiten - Visa-Gebühr für US-Bürger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.046 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1.046 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine Visa-Gebühr für US-Amerikaner einzuführen, die in etwa die Höhe der Gebühr für die Erteilung der elektronischen Reisegenehmigung ESTA widerspiegelt. Die Gebühr soll bei der Einreise in die EU eingezogen werden und sich auf den Gültigkeitszeitraum des erteilten Visums beziehen.

Begründung

Ab 8. September 2010 müssen Reisende in die USA 14 US-Dollar für die Erteilung der elektronischen Reisegenehmigung ESTA bezahlen. Im Gegensatz dazu ist die Einreise für US-Amerikaner nach Europa gebührenfrei. Andere Länder, z.B. Chile erheben ebenfalls eine Gebühr für die Visa-Erteilung gegenüber Reisenden aus den Ländern, bei denen Chilenen ebenfalls eine Einreise-/Visagebühr zahlen müssen. Diese Praxis erscheint mir gerecht und nachvollziehbar.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.08.2010
Sammlung endet: 02.11.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-05-005-012807Visaangelegenheiten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass für US-Amerikaner eine Visagebühr
    eingeführt wird, die in etwa die Höhe der Gebühr für die Erteilung der elektronischen
    Reisegenehmigung ESTA widerspiegelt.
    Der Petent führt aus, dass seit dem 8. September 2010 Reisende in die USA 14 US-
    Dollar bezahlen müssten für die Erteilung der elektronischen Reisegenehmigung
    ESTA. Im Gegensatz dazu sei die Einreise für US-Amerikaner nach Europa
    gebührenfrei. Andere Länder seien den von ihm vorgeschlagenen Weg auch schon
    gegangen, wie z. B. Chile, das eine Visum-Gebühr erhebe von Reisenden aus
    Ländern, die ihrerseits von Chilenen eine Einreise- oder Visumgebühr verlangen.
    Diese Praxis erscheine ihm gerecht und nachvollziehbar, führt der Petent aus.
    Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Petition sind 1.046 Mitzeichnungen
    und 35 Diskussionsbeiträge eingegangen. Unter den Diskussionsbeiträgen finden
    sich mehr kritisch-ablehnende als zustimmende Meinungen.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe zwei Stellungnahmen des Auswärtigen
    Amtes eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen sieht das Ergebnis
    der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:
    Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag bedauern die Einführung der
    Gebühr für die elektronische Einreisegenehmigung ESTA (Electronic System for
    Travel Authorization). Die Bundesregierung hatte bereits in einem frühen Stadium
    der Diskussion Kritik zu ESTA geäußert gegenüber der US-amerikanischen
    Regierung.
    Da von der Gebühr nicht nur Reisende aus Deutschland betroffen sind, sondern
    auch Reisende aus den meisten anderen EU-Staaten, hält der Petitionsausschuss

    ein gemeinsames Handeln auf Ebene der Europäischen Union für angebracht und
    sinnvoll. Der Petitionsausschuss begrüßt es daher, dass sich die EU-Kommission mit
    der Frage möglicher Gegenmaßnahmen befasst. Die EU-Kommission hatte
    zugesagt, nach Verabschiedung der nun vorliegenden Durchführungsregelungen zur
    ESTA-Gebühr eine Studie zur Bewertung von ESTA im Hinblick auf Gegenseitigkeit
    vorzulegen. Die Ergebnisse dieser Studie liegen inzwischen vor (Policy study on an
    EU Electronic System für Travel Authorization (EU ESTA). Final Report. Februar
    2011. 293 S.). Danach gibt es zur Anwendbarkeit von ESTA für die EU vier
    Optionen:
    1. Ein EU-ESTA für visumbefreite Drittstaatsangehörige:
    Hier wäre - nach der Bewertung der Studie - ein Zugewinn an Sicherheit gering im
    Verhältnis zu den Kosten und dem Aufwand des Datensammelns. Es gibt auch
    datenschutzrechtliche Bedenken und die Befürchtung von beträchtlichen
    Belastungen des bilateralen Verhältnisses zu vielen Staaten.
    2. Ein EU-ESTA für bestimmte Länder, deren Staatsangehörige visumbefreit
    sind, mit der Konsequenz, dass es drei Gruppen geben würde: Visumbefreite,
    ESTA-Pflichtige und Visumpflichtige:
    Hier gäbe es die Möglichkeit der Fokussierung auf Fälle, bei denen eine nähere
    Prüfung gerechtfertigt ist. Die Erstellung von Sicherheitskriterien und in der Folge von
    Länderlisten wird als schwierig und politisch sensibel angesehen. Es bliebe zudem
    das Problem, dass Sicherheitsrisiken, die von einer Person ausgehen, nicht mit ihrer
    Nationalität korrelieren müssen.
    3. Eine Kombination aus EU-ESTA und elektronischen Visa (Visa ohne
    Visumetikett):
    Hier wäre die Kombination von zwei unterschiedlichen Systemen mit
    unterschiedlichen Zielrichtungen und unterschiedlicher Architektur eine (zu) große
    Herausforderung.
    4. Eine schrittweise Ersetzung der Visumpflicht durch ein EU-ESTA mit
    folgenden Optionen:
    a) ESTA-System für visumpflichtige Reisende mit Vorauswahl, wer
    Einreiseerlaubnis erhält und wer weiterhin ein Visum benötigt
    Dies wurde als machbare Lösung eingeschätzt nach rechtlichen, praktischen und
    technischen Gesichtspunkten. Beträchtliche Erleichterungen für die Visabehörden als

    auch für die Reisenden wären möglich. Da jedoch derzeit das Visa-System VIS zur
    Erfassung der biometrischen Daten eingeführt wird, wäre die neue Lösung nur
    anwendbar auf Reisende, die ihre biometrischen Daten bereits bei einem ersten
    Antrag hatten erfassen lassen.
    b) Die Visumpflicht wird vollständig durch ESTA ersetzt
    Diese Möglichkeit wurde als unrealistisch eingeschätzt wegen der bestehenden
    Migrationsrisiken, der Tatsache, dass nicht überall Internet zugänglich ist und
    elektronische Identifikationsmethoden nicht umfassend verfügbar sind.
    c) Vorprüfungssystem wie unter a), aber für alle Drittstaater
    Hier wurden dieselben Probleme gesehen wie bei Lösung b).
    Zusammenfassend stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Lösung 4a) als Option
    angesehen wurde. Da jedoch dafür sowohl VIS als auch die Möglichkeit, die Ein- und
    Ausreise bzw. den Aufenthalt im Schengenraum zu überprüfen, Voraussetzung
    wären, ist eine Umsetzung erst in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts vorstellbar.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, die Petition dem
    Europäischen Parlament zuzuleiten, damit das Anliegen in die weiteren
    Überlegungen zu ESTA auf europäischer Ebene einfließen kann.
    Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
    dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit die Gebühr für die Erteilung der
    elektronischen Reisegenehmigung ESTA kritisiert wird, und das Petitionsverfahren
    im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
115 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern