Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag
Wenn eine Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl mit einer Wahlbeteiligung von unter 50% der Wahlberechtigten stattfindet, hat diese als ungültig zu gelten und muss mit anderen Kandidaten wiederholt werden.
Begründung
Es kann nicht sein dass sich eine Partei mir 30% der Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von unter 50% hinstellt, und behauptet sie hätte einen klaren Regierungsauftrag bekommen, wo sie doch faktisch nur 15% oder weniger Stimmen ALLER Wahlberechtigten hat.
Wenn weniger als 50% der Wahlberechtigten an einer Wahl teilnehmen, heißt das doch, dass das Angebot der Parteien UNWÄHLBAR war. Man kann vom Wähler nicht verlangen gegen seine Überzeugung das schlimmste übel zu wählen, nur um gewählt zu haben.
Auch ein nicht wählen ist eine Stimmabgabe und zwar gegen die angebotenen Kandidaten und Parteien.