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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Es ist einer lebendigen Demokratie unwürdig, dass wir noch immer, seit 1871, einen Anwaltszwang in Deutschland haben.
Sicher mag das im Strafrecht hilfreich sein, wenn sich ein Bürger nicht, oder nur schlecht, verteidigen kann.
Gerade aber im Zivilrecht gibt es immer mehr Menschen, die mehr Ahnung von der Materien haben, die sie betrifft, als ein Großteil unserer Berufsanwälte. Bei den sogenannten Anwaltsprozessen (Anwaltszwang) ist man hilflos ausgeliefert. Zum einen kosten die sehr viel Geld, treiben oft unnötig die Kosten in die Höhe, zum anderen darfst Du vor Gericht nicht selber reden, wenn es der/die Vorsitzende(r) nicht ausdrücklich erlaubt. Es ist beschämend, wenn man sich selber erstinstanzlich erfolgreich vertritt, und in der Berufung nur deshalb verliert, weil der Anwalt während der Gerichtsverhandlung Parteiverrat begeht. Privat spielen sich danach Dramen ab. Geht man vor die Öffentlichkeit, dann wird man zusätzlich juristisch fertig gemacht, wegen Ehrverletzung und Herabwürdigung. (Majestätsbeleidigung).
Begründung
Ich bin selbst betroffener, bin Opfer skrupelloser Immobilienspekulanten, die sich Anfang als Vermieter vorgestellt haben, aber nur mit Nachnamen. Legal wurden diese Leute erst 2 Monate später im Grundbuch eingetragen. Diese Leute haben Mobbing und Schikane betrieben, und sind, als ich mich verbal zur Wehr gesetzt habe, zu einem skrupellosen Anwalt. Vor der Erstinstanz habe ich gewonnen, weil man nicht kündigen kann, wenn man kein Vermieter ist,- vor der zweiten Instanz wurde beim LG hinter meinem Rücken in einem nicht zulässigen Schnellprozeß verhandelt, wo ich, laut meinem 1.280 Euro teuren Anwalt verloren habe, und mir die fristlose Kündigung mit Räumungsklage droht, weil die Richterin meint, sie dürfe das Mietrecht missbrauchen, indem sie es nicht erlaubt, dass Anwälte verbal attackiert werden. Sie würden unter besonderem Schutz stehen. Ich berufe mich hier auf die Aktenzeichen Az.: 2 C 296/21 AG Büdingen - Az.: 1 S 224/21 LG Gießen
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.03.2022
Sammlung endet:
05.09.2022
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte