Область: Германия
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Wirtschaftspolitik - Ottokraftstoff mit 5 v. H. Ethanolbeimischung (E5)

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Петиция адресована к
Deutschen Bundestag

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Петиция была принята.

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  1. Начат 2008
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  5. Успех

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags.

Петиция адресована: Deutschen Bundestag

Mit der öffentlichen Petition soll erreicht werden, dass weiterhin Ottokraftstoff mit 5 v. H. Ethanolbeimischung (E5) angeboten wird.

основания

Es ist momentan geplant, den in Deutschland verkauften Ottokraftstoffen (Benzin) stufenweise bis zu 10% Ethanol beizumischen (""E10""). Lediglich die teuerste Kraftstoffsorte ""Super Plus"" soll mit maximal 5% Ethanol (""E5"") angeboten werden. Diese Kraftstoffqualität ist jedoch deutlich teurer als Super- oder Normalbenzin. Die allermeisten PKW mit Benzinmotor in Deutschland sind von den Herstellern nur für maximal 5% Ethanolbeimischung freigegeben. Millionen Autofahrer werden also gezwungen sein, entweder Kraftstoff mit 10% Ethanol zu tanken, für den keine Freigabe vorliegt (und somit Schäden am Motor zu riskieren), oder aber zum deutlich teureren Super Plus zu greifen, obwohl ihr Fahrzeug eigentlich nur Super- oder gar Normalbenzin bräuchte. In Anbetracht der ohnehin schon horrenden Kraftstoffkosten handelt es sich hier um eine nicht hinnehmbare Preiserhöhung ""durch das Hintertürchen"".

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Информация о петиции

Петиция началась: 06.01.2008
Коллекция заканчивается: 02.03.2008
Область: Германия
Тема:  

Новости

  • Hariolf Hagenbucher Energiewirtschaft Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, weiterhin Ottokraftstoff mit einer Bioethanolbei-
    mischung in Höhe von maximal 5 Vol% anzubieten.

    Der Petent trägt vor, es sei geplant, in Deutschland verkauften Ottokraftstoffen stu-
    fenweise bis zu 10% Bioethanol beizumischen. Lediglich die teuerste Kraftstoffsorte
    Super Plus solle weiterhin mit einem Volumenanteil von maximal 5% Bioethanol an-
    geboten werden; diese Kraftstoffqualität sei jedoch deutlich teurer als Super- oder
    Normalbenzin. Da die Motoren der allermeisten in Deutschland zugelassenen Per-
    sonenkraftwagen mit Benzinmotor lediglich für einen Bioethanolbeimischungsanteil
    i. H. v. maximal 5% ausgelegt seien, müssten Millionen von Autofahrern, um Schä-
    den an ihren Motoren zu vermeiden, auf das zum Vergleich zum Normal- und Super-
    benzin deutlich teurere Benzin der Sorte Super Plus zurückgreifen, obwohl ihr Fahr-
    zeug lediglich Super- oder sogar nur Normalbenzin brauche. In Anbetracht der ohne-
    hin schon horrenden Kraftstoffkosten sei dies eine nicht hinnehmbare Preiserhöhung
    "durch das Hintertürchen".

    Im Hinblick auf die Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt
    Bezug genommen.

    Zu dieser öffentlichen Petition sind 9.500 Mitzeichnungen und 51 Diskussionsbei-
    träge eingegangen. Zu der Eingabe liegen sieben weitere Mehrfachpetitionen vor, die
    einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt,
    Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) stellt sich das Ergebnis der parlamenta-
    rischen Prüfung der Eingabe wie folgt dar:

    Mit der Petition wird die ursprünglich vorgesehene Erhöhung der Obergrenze für die
    Beimischung von Bioethanol zu Ottokraftstoffen auf 10 Vol% kritisiert; der Ersatz des
    bisherigen Normal- und Superbenzins durch entsprechende E-10-Kraftstoffe zwinge
    Millionen Autofahrer dazu, in Zukunft das vergleichsweise teure, jedoch nicht unter
    die Anhebung der Obergrenze fallende Benzin der Kategorie Super Plus zu tanken,
    da die Motoren ihrer Fahrzeuge nicht E-10-verträglich seien.

    Aufgrund neuerer Daten zur Anzahl der von der geplanten Einführung des E-10-
    Benzins in Deutschland betroffenen Kraftfahrzeuge hatte der Bundesminister für
    Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Siegmar Gabriel, MdB, am 04.04.2008
    entschieden, dass die Obergrenze für die Bioethanolbeimischung nicht, wie ur-
    sprünglich vorgesehen, auf 10 Vol% erhöht wird.

    Das Bundeskabinett hatte am 22.10.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
    der Förderung von Biokraftstoffen (Bundestags-Drucksache 16/11131) beschlossen.
    Der Gesetzentwurf soll den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesrepublik
    Deutschland Rechnung tragen. Mit dem verstärkten Einsatz von Biokraftstoffen soll
    ab dem Jahr 2015 eine Verminderung der Treibhausgasemissionen erreicht werden.
    Abweichend von den bisherigen Planungen soll sich der Ausbau des Biokraftstoff-
    anteils jedoch verlangsamen, da zunächst Nachhaltigkeitskriterien festzulegen sind;
    Nutzungskonkurrenzen mit Nahrungs- und Futtermitteln sollen durch eine Verschie-
    bung der Quotenerhöhung ausgeschlossen werden, auf eine Beimischung von
    10 Vol% Ethanol aufgrund von Motorenunverträglichkeit bei Altfahrzeugen soll ver-
    zichtet und relevante Anteile von Biokraftstoffen der zweiten Generation sollen bei-
    gemischt werden, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der erforderlichen Menge ver-
    fügbar sind.

    Der Deutsche Bundestag hat am 23.04.2009 das Gesetz zur Änderung der Förde-
    rung von Biokraftstoffen beschlossen. Demnach werden die Beimischungsquoten für
    Biokraftstoffe im Jahr 2009 bei 5,25% und im Zeitraum von 2010-2014 bei 6,25%

    liegen. Ursprünglich war im Biokraftstoffquotengesetz von 2006 eine stufenweise
    Erhöhung der Quote von 6,25% im Jahr 2009 auf 8% im Jahr 2015 festgelegt wor-
    den.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten überwiegend entsprochen worden
    ist.

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