Peticija je upućena:
Petitionsausschuss des Landtags Brandenburg
Seit dem Schuljahr 2018/19 werden bei Gesamt- und Oberschulen im Land Brandenburg keine Schüler mehr angenommen, die aufgrund ihrer Neigung oder ihres Talents an bestimmten Schulen besonders gefördert werden. Der sogenannte besondere Grund gem. §53 BrbSchulG wurde vom Brandenburgischen Bildungsministerium trotz Gesetzesgrundlage außer Kraft gesetzt.
Die Schulämter weisen die Di-/Rektor(inn)en an, keine besonderen Gründe mehr zuzulassen. Grund sind Urteile von Verwaltungsgerichten, die in Einzelfällen entschieden haben und bemängelt gaben, dass die Definition des besonderen Grundes nicht im Gesetz, sondern "nur" in einer Verordnung steht. Also zählen Verordnungen demnächst nichts mehr. Eine Gesetzesänderung sei wohl geplant. Wie diese aussehen wird, ist noch ungewiss.
Die Abschaffung des besonderen Grundes würde bedeuten, dass:
- Schulen, die sich seit Jahrzehnten mit besonderen Profilen einen guten Ruf aufgebaut haben, um ihren Lohn gebracht werden,
- Schüler, die ein besonderes Talent, eine besondere Neigung haben, aber nicht in der Nähe der Schule, an der sie besonders gefördert werden können, wohnen, Pech haben, an der dann nicht gewollten Schule schlechtere Leistungen bringen und vielleicht sogar das Talent versiegt,
- Lehrer, die engagiert sind, wenn sie engagierte Schüler mit Talent haben, weniger motiviert sind und eventuell dadurch häufiger krank sind, sich versetzen lassen wollen
Vielleicht war es in der Vergangenheit so, dass der besondere Grund zu leicht ausgelegt wurde. Da kann man aber konkretisieren, z. B. beim Sportprofil durch Vorlage von bisherigen Erfolgen, Empfehlungen vom KSB, LSB, Kader..., bei Kunst entsprechende Werke, bei Sprachen einen Test vorab, usw..
Beim Urteil aus Brandenburg an der Havel, wo die Schule "nur" einen Wahlpflichtkurs "Sportspiele" anbietet aber nichts weiter, kann im Einzelfall kein Kanute an diese Schule oder weil man gern Fußball spielt. Wenn Partnerschaften mit großen Vereinen, viele Sport-AG's, Fördermaßnahmen für Wettkampf-Kinder (auch für Randsportarten), regelmäßige Teilnahmen an schulischen und außerschulischen Wettkämpfen von der Schule mit Schülern, Lehrern und Eltern hinzukommen, kann man (potentielle) Landes-Kaderkinder doch nicht ablehnen.
Und Sprachtalente gehen an einer Sportschule sprachlich unter. Und wenn Russisch nur an einer Schule angeboten wird und ein Kind aus welchen Gründen auch immer unbedingt Russisch lernen möchte, warum soll es dann Französisch lernen an seiner Wohnsitz-Schule?
Sollte das Wohnsitz-Prinzip aufrecht erhalten bleiben, wird der Run auf Privatschulen weiter voranschreiten. Ist das gewollt? Wahrscheinlich. Denn Privatschulen kosten das Land Brandenburg weniger Geld.