Petition richtet sich an:
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss
Die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern, die ursprünglich den Tourismus stärken sollte, hat sich längst zu einer massiven Belastung für viele Angestellte im Einzelhandel entwickelt. Während Inhaber und große Ketten von den zusätzlichen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen profitieren, zahlen die Beschäftigten den Preis – mit weniger Freizeit, fehlender Erholung und eingeschränkter Zeit für Familie und soziale Kontakte.
Begründung
Besonders hart trifft es Eltern, die an Feiertagen arbeiten müssen, während ihre Kinder frei haben. Gemeinsame Erlebnisse, die für das Familienleben essenziell sind, werden zur Ausnahme. Auch für Alleinerziehende oder Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen stellt die erzwungene Sonntagsarbeit eine enorme Herausforderung dar.
Feiertage sollten für alle zur Erholung da sein – nicht nur für Urlauber, sondern auch für die Menschen, die das ganze Jahr über im Dienstleistungssektor arbeiten. Doch anstatt die Regelung einzuschränken, hat Mecklenburg-Vorpommern sie sogar ausgeweitet. Das bedeutet: Noch mehr Sonntagsarbeit, noch weniger Freizeit und noch mehr Druck auf diejenigen, die ohnehin schon zu den am wenigsten geschützten Berufsgruppen gehören.
Es ist höchste Zeit, die Interessen der Angestellten ernst zu nehmen und die Bäderregelung abzuschaffen – für gerechtere Arbeitsbedingungen und ein besseres Gleichgewicht zwischen Wirtschaft und sozialer Verantwortung.
Die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern, die erweiterte Ladenöffnungszeiten in touristischen Gebieten ermöglicht, steht vor einer Anpassung. Aktuelle Signale aus der Landesregierung deuten darauf hin, dass dem Einzelhandel künftig mehr Freiheiten eingeräumt werden sollen, was auch dem Gastgewerbe zugutekommen würde.
Diese geplante Erweiterung der Bäderregelung könnte jedoch die Belastung für die Angestellten im Einzelhandel erhöhen, da sie zu zusätzlichen Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen führen kann. Dies könnte die ohnehin schon eingeschränkte Freizeit und Erholung dieser Beschäftigten weiter reduzieren.
Es ist wichtig, bei der Neugestaltung der Bäderregelung sowohl die wirtschaftlichen Interessen des Einzelhandels und des Gastgewerbes als auch die Arbeitsbedingungen der Angestellten zu berücksichtigen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Nutzen und sozialer Verantwortung zu gewährleisten.