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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Petitionseingabe: Zweckentfremdung von Wohnraum
Ich sehe mich gehalten im Rahmen der gewerblichen Gleichstellung und der Aufgaben der zuständigen Aufsichts- und Verwaltungsbehörden, hier einen Handlungsbedarf anzuzeigen.
Wohnraum dient der Schaffung eines Lebensmittelpunktes in Form einer dauernden privaten Nutzung, d.h. insbesondere dem Schlafen, Essen und Kochen.
Es stellt sich hier die Frage, wie es angehen kann, das immer mehr Hauseigentümer und Vermieter, (eventuell auch deren Mieter) privaten Wohnraum zweckentfremden, einmal zur Schaffung von Monteurzimmern, Fremdenzimmer, Appartements zur Kurzvermietung und Wohnungen als private Bordelle zu Prostitutionszwecken gewerblich vermieten.
Somit also den gewerblichen Betrieben, wie Hotels und allen Betrieben, die alle erforderlichen Behördlichen Auflagen-Genehmigungen-Konzessionen bereits erfüllt haben, die Gewerbegleichheit – Gleichstellung, nehmen.
Zur steuerlichen Situation stellt sich hier ein erheblicher Widerspruch.(Steuerbetrug)
Im Rahmen der Gegebenheiten.
Sind die Bau und Nutzungs-rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Liegt eine entsprechende gewerbliche Anmeldung vor. Wie wird diese gewerbliche Tätigkeit vom Finanzamt erfasst. Wird die Meldepflicht im Rahmen des Wohnraums registriert
Es besteht in jeden Fall Handlungsbedarf, ich verweise hierzu auch auf Artikel 13 GG (7)
Keine Behörde darf insoweit bei Kenntnisnahme diesen Umstand ignorieren
Begründung
Gleichstellung von Gewerbebetrieben, Verbot privater Vermietungen ohne entsprechende Genehmigungen der zuständigen Aufsichtsbehörden, Verbot der ilegalen Wohnungsprostitution in privaten Wohnraum, Vernachlässigung des Jugendschutzes, Bessere Kontrolle zum Menschenhandel
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
09.12.2014
Sammlung endet:
08.02.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte