Schmidtgen Gunter

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Liebe Mitstreiter, im Rahmen der elterlichen Erziehung wurde bei uns Wert darauf gelegt sich gegenüber unseren Mitmenschen fair zu verhalten. Dieses habe ich auch während meiner Tätigkeit in der Straßenbauverwaltung so gehalten. In dieser Zeit kam es notwendigerweise zu Enteignungsverfahren im Rahmen des Autobahnaus- und -neubaues. Damals stellte ich bereits fest, dass die die Mandanten vertretenden Juristen im Wissen zum Enteignungs-Entschädigungs-Recht sehr große Wissenslücken besaßen. Jeder Planer ist gemäß seiner Spezialisierung für den Hoch- oder Tiefbau an Straßen- oder Eisenbahnverkehrswegen zuständig obwohl sie alle Bauingenieure sind. Als ich gezwungener Maßen Gerichtsverfahren beantragte stellt ich fest, dass die jur. Ausbildung so umfangreich sie auch sein mag, keines Falls alle Gesetze im Zivil-, Straf-, Vertragsrecht usw. zur rechtskonform Anwendung vermittelt. Nicht nur das fehlende Wissen war ein Anstoß für die Petition, auch das Verhalten und Auftreten der Richter und Staatsanwälte im Verfahren. Der Grundsatz der Neutralität wurde entweder auf Grund der Wissenslücken missachtet, wie auch auf Grund der Parteilichkeit gegenüber den Kritikern an deren Rechtsverfahren. Z.B. hatten wir gezwungener Maßen, zur Durchsetzung des erstinstanzlichen rechtskräftigen Urteils geklagt. Der Richter wäre gemäß § 705 ZPO zur sofortigen Durchsetzung des Rechtes verpflichtet gewesen. Nach 9 Jahren kein entsprechendes Urteil. Nichtwissen oder Absicht ist die Frage? Bei den Rechtanwälten der Mandanten stellte ich fest, dass sie diese nicht im Rahmen des Rechtes sondern nur zu deren Vorteil vertraten. Auch kann nicht hingenommen werden, dass die Rechtsprechung im Rahmen des Wissens bzw. Nichtwissens der Richter und Anwälte erfolgt. Für Berufungsverfahren werden Sie keinen Anwalt finden der Sie in einem Verfahren mit geringen Streitwert vertritt und sich dazu mit der jahrelang geführten Problematik auseinanderersetzt.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen um Unterstützung.

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