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Wir fordern einen Freiversuch bei Nichtbestehen einer Klausur im digitalen Sommersemester 2020!

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Die Universitäten Berlins & Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung
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  1. Algatatud 2020
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Edu

Petitsioon õnnestus!

Eine nicht bestandene Klausur zählt, sofern sie angetreten wurde, nicht als Fehlversuch. Dies gilt sowohl für die Nachholklausuren als auch für die regulären Klausuren des Sommersemesters, sowohl im ersten als auch in allen weiteren Versuchen. Das umfasst die abgesagten Prüfungstermine aus dem Wintersemester ebenso wie die Modulprüfungen, für die im Sommersemester mehr als ein Prüfungstermin angeboten wird.

Angetretene Prüfungen, die im Sommersemester 2020 mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ bewertet werden, gelten als nicht unternommen (Freiversuchsregelung). Wir bekommen also keinen Fehlversuch angerechnet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei der Prüfung um einen Erst-, Zweit- oder Drittversuch handelt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fehlversuche, die aufgrund eines unentschuldigtes Fernbleibens, eines Täuschungsversuchs oder eines Ordnungsverstoßes entstanden sind.

Selgitus

Wir Studenten befinden uns alle in derselben misslichen Lage. In ganz Deutschland haben verschiedenste Universitäten bereits diese Maßnahme aufgrund der aktuellen Umstände ergriffen, wie bspw. an der RWTH Aachen(https://www.asta.rwth-aachen.de/corona-faq/). Wir fordern das gleiche Recht für unsere Berliner Studenten!

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