Volksvertreter Andreas Heinz

Stellungnahme zur Petition Begrenzung der Wolfspopulation

CDU, zuletzt bearbeitet am 06.11.2017

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich teile Ihre Sorgen und bin der festen Überzeugung, dass es auch eine aktive Bestandsregulierung geben muss. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Arbeitskreises „Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft“ der CDU-Landtagsfraktion werbe ich dafür, die Rechtslage dahingehend zu verändern, dass eine derartige Bestandsregulierung möglich wird.
Doch auch bereits mit der derzeitigen Gesetzeslage müsste es möglich ein, Wölfe, welche die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen überwinden(stromführender Litzenzaun mit Flatterband und/oder Herdenschutzhunde), bei Angriffen auf Weidetiere zu schießen.

Rechtsgrundlage könnte § 34 „Rechtfertigender Notstand“ des Strafgesetzbuches sein. Hier werben wir dafür, dies in den Sächsischen Wolfsmanagementplan aufzunehmen. Allerdings gibt es hierzu noch keine entsprechenden Gerichtsentscheide zur Abwägung welches der Rechtsgüter (Schutz Eigentum nach StGB § 34 oder Schutz Wolf gemäß §§ 7 Abs. 2 Nr. 14, 44 BNatSchG) höherrangig zu bewerten ist.

Eine Anhörung zu diesem Thema gab es bereits im zuständigen Fachausschuss.

A. Heinz

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