Volksvertreterin Bettina Hagedorn
Stellungnahme zur Petition Recht auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende jetzt!
SPD, zuletzt bearbeitet am 24.08.2026
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Sonja Katharina Eichwede.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Sehr geehrter Herr Burggraf,
vielen Dank für Ihre Initiative, die ein wichtiges Thema anspricht und das Schicksal zahlreicher Menschen in Deutschland betrifft.
Jedes Jahr erkrankt rund eine halbe Million Menschen in Deutschland an Krebs. Dank des medizinischen Fortschritts gelten heute viele Krebspatient*innen nach erfolgreicher Behandlung als geheilt. Derzeit leben in Deutschland ca. 5,5 Millionen Krebsüberlebende. Doch wer den Krebs besiegt hat und medizinisch als geheilt gilt, erfährt häufig weiterhin konkrete dauerhafte Benachteiligungen etwa beim Abschluss von Versicherungen oder Krediten oder auch bei Adoptionsverfahren: Die frühere Erkrankung muss meist angegeben werden. Das ist weder medizinisch nachvollziehbar noch gesellschaftlich gerecht. Als SPD-Bundestagsfraktion möchten wir diese Ungerechtigkeit beenden. Wir stehen hinter dem Anliegen, ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu schaffen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag am 17. April 2026 die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten und umzusetzen. Wer medizinisch als geheilt gilt, darf nicht länger pauschal als Hochrisikofall behandelt werden. In vielen europäischen Staaten, wie z.B. Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal existiert heute bereits ein Recht auf Vergessenwerden. Hierdurch können betroffene Personen wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dieser europäische Standard muss auch in Deutschland gelten.
Petitionen sind ein entscheidendes Mittel, um auf politische Entscheidungen direkt Einfluss zu nehmen. Jeder Mensch – unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit – hat laut Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit einer Petition an den Deutschen Bundestag oder an ein Landesparlament zu wenden.
Wir möchten Sie ermutigen, dieses Recht zu nutzen und Petitionen direkt beim Parlament einzureichen. Das hat viele Vorteile gegenüber privaten Online-Plattformen, u.a. wird jede Petition geprüft, egal wie viele Menschen sie unterzeichnen. Wenn eine Petition das Quorum erreicht, werden die Petent*innen in den Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Beratung der Petition eingeladen.
Private Plattformen bieten diese Möglichkeiten nicht.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Anliegen und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Eichwede (stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) und Carmen Wegge (Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion)