Volksvertreterin Birgit Stöver

Stellungnahme zur Petition Schulessen in Hamburg muss bezahlbar bleiben

CDU, zuletzt bearbeitet am 17.05.2022

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Dennis Thering. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die CDU-Fraktion hat sich bereits 2020 für eine angemessene Entlohnung der Caterer bei gleichzeitiger Entlastung der Eltern sowie einem gesunden und qualitativ hochwertigen Schulessen eingesetzt (vergleiche Drs. 21/19728). Und ist davon ausgegangen, dass die Schulbehörde die Essenspreiserhöhung finanziell ausgleichen wird.

Die Erzeugerpreise steigen derzeit im Rekordtempo und belasten die Hamburger Familien. Hinzu kommen die Auswirkungen der Corona-Pandemie wie Jobverlust, Kurzarbeit und Zukunftsängste. Nun kommen Preissteigerungen nicht nur bei Heizöl und Gas, sondern auch bei Lebensmitteln hinzu, die zukünftig zu weiteren Belastungen führen werden.
Daher muss die Schulbehörde auch die erneuten Preissteigerungen im Lebensmittel- und Energiesektor im Blick haben. Sie muss rechtzeitig den Dialog mit den Caterern suchen, um frühzeitig Inflationsentwicklungen entgegenzuwirken. Eine erneute Belastung der Familien über den Eigenanteil beim schulischen Mittagessen ist auszuschließen. Die CDU-Fraktion befürwortet zudem eine Übertragung der Sozialstaffelung auf die weiterführenden Schulen. Schlussendlich muss auch weiterhin ein qualitativ hochwertiges Schulessen durch die Schulbehörde garantiert werden.

Anbei finden Sie noch den Link zum dazugehörigen Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion aus 2020:

www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/69442/qualitativ_hochwertiges_schulessen_garantieren_caterer_anstaendig_entlohnen.pdf

Stellungnahme zur Petition Erhaltung des KGV, Landschaftsschutz- und Naherholungsgebietes Diekmoor

CDU

zuletzt angeschrieben am 12.08.2021
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Keine Abschiebung der Familie Mohammad

CDU, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Ich enthalte mich.

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich der Fall der Familie Mohammad zur Bearbeitung im Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft befindet. Dort werden derartige Fälle diskutiert und entschieden. Ansonsten gilt in der Europäischen Union das sogenannte Dublin-Verfahren, welches regelt, dass eingereiste Personen in dem Mitgliedstaat der EU einen Asylantrag stellen müssen, den sie zuerst betreten haben. Damit soll eine illegale Weiterwanderung von Flüchtlingen und das Stellen vieler Asylanträge in verschiedenen Mitgliedstaaten verhindert werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof haben geurteilt, dass Asylbewerber im Dublin-Verfahren nicht in einen Staat überstellt werden dürfen, wenn das dortige Asylsystem "systematische Mängel" aufweist. Das gilt z.B. für Griechenland und wohl auch für Ungarn. Auch wenn eine adäquate Unterbringung nicht möglich ist, darf in diesen Mitgliedstaat eine Überstellung nicht stattfinden. Ob dies auch für Zypern gilt, entzieht sich unser Kenntnis.

Mit den besten Grüßen

Birgit Stöver

Birgit Stöver
Partei: CDU
Fraktion: CDU
Gewählt am: 15.02.2015
Neuwahl: 2024
Wahlkreis: Harburg
Funktion: Fraktion (Bildungspolitische Sprecherin)
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Birgit Stöver
Webseite: http://www.birgitstoever.de/
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