Volksvertreterin Heidtrud Henn

Stellungnahme zur Petition Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren

SPD, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bundestagsabgeordnete bitte ich Sie: Richten Sie Ihre Petition direkt an den Bundestag. Denn nur dann ist eine parlamentarische Prüfung Ihres Anliegens möglich. Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht und deshalb befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestages garantiert mit jeder Petition, die direkt an ihn gerichtet ist. Auf epetitionen.bundestag.de können Sie Petitionen online einreichen, mitzeichnen und diskutieren. Mehr Informationen zum Petitionsrecht und zur Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie unter www.bundestag.de/petition.

Herzliche Grüße
Heidtrud Henn

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