representative Marie-Luise Dött
Deutscher Bundestag in Germany - Resigned
Opinion on the petition ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!
CDU/CSU, last edited on 04/30/2019
The basis of decision was a resolution of the faction CDU/CSU
I decline.
In Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist bereits festgelegt, dass der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung schützt. Insoweit ist der Artenschutz bereits im Grundgesetz verankert und weitere Ergänzungen unnötig.